Altersvorsorge 2027: Altersvorsorgedepot, Frühstart-Rente und Riester-Wechsel

    Kurze Antwort

    Ab dem 1. Januar 2027 löst das Altersvorsorgedepot die Riester-Rente für neue Verträge ab. Der Staat zahlt 50 % Zulage auf die ersten 360 € Eigenbeitrag und 25 % bis 1.800 € im Jahr, also höchstens 540 €, plus bis zu 300 € je Kind. Die Allianz Generalvertretung Albert Klee in Dossenheim bei Heidelberg rechnet Zulagen, Riester-Wechsel und betriebliche Altersvorsorge persönlich mit Ihnen durch.

    Die Allianz Generalvertretung Albert Klee in Dossenheim bei Heidelberg berät Familien, Angestellte, Beamte und Selbstständige persönlich zum Altersvorsorgedepot 2027 und zur Frühstart-Rente, weil sich Zulagen, ein alter Riester-Vertrag und die betriebliche Altersvorsorge nur im Zusammenspiel richtig rechnen lassen.

    Stand: 21.10.2026 · Rechtsstand Altersvorsorgedepot: BGBl. 2026 I Nr. 156 · Fachlich geprüft: Albert Klee, Versicherungsvertreter (Reg.-Nr. D-P08Y-WGE61-73)

    Fakten zum Altersvorsorgedepot und zur Frühstart-Rente

    Grundzulage im Jahr, höchstens
    540 €
    Grundzulage im Jahr, höchstens
    Kinderzulage je Kind und Jahr, höchstens
    300 €
    Kinderzulage je Kind und Jahr, höchstens
    geförderter Eigenbeitrag im Jahr
    1.800 €
    geförderter Eigenbeitrag im Jahr
    Frühstart-Rente je Kind bis 18, höchstens (Bundesrat steht aus)
    1.440 €
    Frühstart-Rente je Kind bis 18, höchstens (Bundesrat steht aus)
    Altersvorsorge 2027 in Zahlen (Stand 21.10.2026)
    ThemaRegel
    Start Altersvorsorgedepot1. Januar 2027 (löst Riester für neue Verträge ab)
    BeschlussBundestag 27.03.2026, Bundesrat 08.05.2026, BGBl. 2026 I Nr. 156
    Grundzulage50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag plus 25 % auf 360,01 bis 1.800 €, höchstens 540 € im Jahr
    Kinderzulage1 € je eingezahltem Euro, höchstens 300 € je kindergeldberechtigtem Kind und Jahr
    Mindestbeitrag120 € im Jahr (10 € im Monat), darunter keine Zulage
    Berufseinsteigerbonuseinmalig 200 € für Förderberechtigte unter 25
    Gefördert bis1.800 € Eigenbeitrag im Jahr (zuzüglich Zulagen)
    Mittelbar berechtigte Ehepartnereigener Vertrag, mindestens 120 € im Jahr; Grundzulage aus den Beiträgen des förderberechtigten Partners, höchstens 175 € (§ 84 Satz 3 und 4 EStG n. F.)
    Zwei Verträgeneben einem Riester-Vertrag höchstens zwei neue geförderte Verträge, Zulagen anteilig nach Beiträgen, keine höhere Förderung
    ProduktartenAltersvorsorgedepot ohne Garantie, Garantieprodukte mit 80 % oder 100 % Beitragsgarantie, Standarddepot
    KostendeckelStandarddepot höchstens 1,0 % Effektivkosten pro Jahr (der Entwurfswert 1,5 % ist überholt)
    Anbieterwechselalter Anbieter höchstens 150 € in den ersten 5 Jahren, danach kostenlos; neuer Anbieter höchstens 150 €
    SteuerErträge in der Ansparphase steuerfrei, Auszahlung nachgelagert mit persönlichem Steuersatz
    Auszahlungfrühestens mit 65, spätestens mit 70; Leibrente oder Auszahlplan bis mindestens 85; bis 30 % Teilkapital
    Riester-Bestandläuft nach altem Recht weiter; Wechsel in die neue Förderung per unwiderruflicher Erklärung; Übertragung förderunschädlich
    Frühstart-Rentevom Bundestag am 16.10.2026 beschlossen, Zustimmung des Bundesrats steht aus; 10 € im Monat je Kind vom 6. bis 18. Geburtstag (höchstens 1.440 €), ab Jahrgang 2020

    Ihre Frage, unsere Antwort

    Lohnt sich das Altersvorsorgedepot für Familien mit Kindern?
    Ja, für Familien ist das Altersvorsorgedepot besonders attraktiv, weil die Kinderzulage 1 € je eingezahltem Euro beträgt, höchstens 300 € je Kind und Jahr. Die volle Kinderzulage gibt es schon ab 25 € Eigenbeitrag im Monat. Eine Familie mit zwei Kindern erhält bei 25 € im Monat 750 € Zulage im Jahr.
    Antwort lesen
    Altersvorsorgedepot oder Riester behalten? Was tun mit dem alten Riester-Vertrag?
    Ein bestehender Riester-Vertrag läuft ab 2027 nach altem Recht weiter und muss nicht gekündigt werden. Sie haben drei Wege: behalten, per unwiderruflicher Erklärung in die neue Zulagenlogik wechseln oder das Kapital förderunschädlich in ein Altersvorsorgedepot übertragen. Welcher Weg passt, hängt von Garantiezins, Kosten und Ihrem bisherigen Beitrag ab.
    Antwort lesen
    Altersvorsorgedepot selbst abschließen oder mit Beratung?
    Selbst abschließen reicht oft, wenn Sie allein sparen, keinen Riester-Vertrag haben und ein Standarddepot mit höchstens 1,0 % Kosten wählen. Beratung lohnt sich, wenn ein alter Riester-Vertrag, Kinder, ein Ehepartner ohne eigenes Einkommen, eine betriebliche Altersvorsorge oder ein hoher Steuersatz ins Spiel kommen. Dann entscheiden Details wie die Zuordnung der Kinderzulage oder ein unwiderruflicher Wechsel über mehrere hundert Euro im Jahr.
    Antwort lesen
    Standarddepot oder Variante mit Garantie: Was passt zu wem?
    Das Standarddepot passt zu allen, die einfach und mit gedeckelten Kosten von höchstens 1,0 % im Jahr sparen wollen. Ein Garantieprodukt mit 80 % oder 100 % Beitragsgarantie passt zu Sparern mit kurzem Anlagehorizont oder hohem Sicherheitsbedürfnis. Die staatliche Förderung ist bei allen Varianten gleich.
    Antwort lesen
    Wie viel Zulage bekomme ich bei 50, 100 oder 150 € im Monat?
    Bei 50 € im Monat beträgt die Grundzulage 240 € im Jahr, bei 100 € sind es 390 € und bei 150 € die volle Grundzulage von 540 €. Die Rechnung lautet: 50 % auf die ersten 360 € Jahresbeitrag plus 25 % auf den Teil bis 1.800 €. Je kindergeldberechtigtem Kind kommen bis zu 300 € dazu.
    Antwort lesen
    Altersvorsorgedepot für Ehepartner ohne eigenes Einkommen: Gibt es eine Zulage?
    Ja, ein Ehe- oder Lebenspartner ohne eigene Förderberechtigung kann mittelbar gefördert werden, wenn der andere Partner unmittelbar förderberechtigt ist. Der mittelbar berechtigte Partner braucht einen eigenen Vertrag mit mindestens 120 € Jahresbeitrag. Seine Grundzulage wird aus den Beiträgen des förderberechtigten Partners berechnet und beträgt höchstens 175 € im Jahr. Ist ihm das Kindergeld zugeordnet, kann ihm auch die Kinderzulage zustehen.
    Antwort lesen
    Altersvorsorgedepot für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst
    Beamte, Richter und Berufssoldaten sind beim Altersvorsorgedepot unmittelbar förderberechtigt, wenn sie in die Datenübermittlung an die Zulagenstelle einwilligen. Angestellte im öffentlichen Dienst sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und damit ebenfalls förderberechtigt. Beide Gruppen erhalten dieselben Zulagen: bis 540 € Grundzulage, bis 300 € je Kind und einmalig 200 € unter 25.
    Antwort lesen
    Frühstart-Rente: Was müssen Eltern jetzt tun?
    Eltern müssen für die Frühstart-Rente zunächst nichts tun: Ohne eigenen Vertrag fließt das Geld ab 2028 in ein Sondervermögen bei der Bundesbank und verfällt nicht. Geplant sind 10 € im Monat je Kind vom 6. bis zum 18. Geburtstag, höchstens 1.440 €, zuerst für den Jahrgang 2020. Der Bundestag hat das Gesetz am 16.10.2026 beschlossen, die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus.
    Antwort lesen
    Frühstart-Rente plus Kinderzulage: So holen Familien das Maximum
    Den größten Hebel für Familien hat die Kinderzulage im eigenen Altersvorsorgedepot der Eltern: bis zu 300 € je Kind und Jahr, schon ab 25 € Eigenbeitrag im Monat. Die Frühstart-Rente bringt zusätzlich 120 € je Kind und Jahr vom 6. bis zum 18. Geburtstag, wenn der Bundesrat zustimmt. Beides lässt sich kombinieren.
    Antwort lesen
    Altersvorsorgedepot und betriebliche Altersvorsorge kombinieren
    Altersvorsorgedepot und betriebliche Altersvorsorge schließen sich nicht aus und ergänzen sich gut. Bei der bAV fließt Bruttolohn steuer- und meist sozialabgabenfrei in den Vertrag, oft mit Arbeitgeberzuschuss. Das Altersvorsorgedepot bringt bis zu 540 € Grundzulage plus bis zu 300 € je Kind und bleibt bei einem Jobwechsel unverändert beim gewählten Anbieter.
    Antwort lesen
    Altersvorsorgedepot in Heidelberg, Dossenheim und Rhein-Neckar: persönliche Beratung
    Persönliche Beratung zum Altersvorsorgedepot 2027 bietet die Allianz Generalvertretung Albert Klee, Rathausplatz 7, 69221 Dossenheim, direkt an der Grenze zu Heidelberg. Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich, vor Ort, per Video oder per WhatsApp. Telefon: 06221 866798.
    Antwort lesen
    Was kostet das Altersvorsorgedepot und was bedeutet der Kostendeckel?
    Einen Kostendeckel gibt es nur für das Standarddepot: Dort sind die Effektivkosten auf höchstens 1,0 % pro Jahr begrenzt. Für frei gestaltete Altersvorsorgedepots und Garantieprodukte gibt es keinen festen Deckel, Abschlusskosten müssen aber gleichmäßig über die Ansparphase verteilt werden. Der oft genannte Wert von 1,5 % stammt aus dem Entwurf und ist überholt.
    Antwort lesen

    Altersvorsorgedepot: das Wichtigste in drei Sätzen

    Das Altersvorsorgedepot ist die neue staatlich geförderte private Altersvorsorge. Sie sparen in Fonds, ETFs oder Euro-Staatsanleihen, eine Garantie ist nicht vorgeschrieben. Erträge bleiben in der Ansparphase steuerfrei, die Auszahlung ab frühestens 65 wird nachgelagert besteuert.

    Neben dem Depot ohne Garantie gibt es Garantieprodukte mit 80 % oder 100 % Beitragsgarantie und ein einfaches Standarddepot mit höchstens 1,0 % Kosten im Jahr. Die Förderung ist bei allen drei Varianten gleich.

    Frühstart-Rente: 10 € im Monat für Kinder

    Der Bundestag hat die Frühstart-Rente am 16.10.2026 beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus. Geplant ist: Der Staat zahlt für jedes Kind vom 6. bis zum 18. Geburtstag 10 € im Monat in ein Altersvorsorgedepot, zuerst für den Jahrgang 2020.

    Riester-Vertrag: behalten, wechseln oder übertragen

    Bestehende Riester-Verträge laufen nach altem Recht weiter. Sie können per unwiderruflicher Erklärung in die neue Zulagenlogik wechseln oder das Kapital förderunschädlich übertragen. Eine Kündigung ist meist die teuerste Option, weil Zulagen zurückgezahlt werden müssen.

    Betriebliche Altersvorsorge kombinieren

    Altersvorsorgedepot und betriebliche Altersvorsorge schließen sich nicht aus. Die bAV läuft über den Bruttolohn und oft mit Arbeitgeberzuschuss, das Altersvorsorgedepot über Zulagen und unabhängig vom Arbeitgeber. Viele Haushalte nutzen beides.

    Mehr dazu: Ratgeber Altersvorsorgedepot, Förderrechner, betriebliche Altersvorsorge und für Arbeitgeber benefit.insure.

    Häufige Fragen

    Ab wann gibt es das Altersvorsorgedepot?

    Das Altersvorsorgedepot startet am 1. Januar 2027. Der Bundestag hat das Gesetz am 27.03.2026 beschlossen, der Bundesrat hat am 08.05.2026 zugestimmt.

    Wie hoch ist die Zulage beim Altersvorsorgedepot?

    Die Grundzulage beträgt 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag und 25 % auf den Teil bis 1.800 €, höchstens 540 € im Jahr. Dazu kommen bis zu 300 € je kindergeldberechtigtem Kind. Der Mindestbeitrag ist 120 € im Jahr.

    Ist die Frühstart-Rente beschlossen?

    Der Bundestag hat die Frühstart-Rente am 16.10.2026 beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus. Geplantes Inkrafttreten ist der 1. Januar 2027.

    Muss ich meinen Riester-Vertrag 2027 kündigen?

    Nein. Riester-Verträge laufen weiter. Eine Kündigung ist meist die teuerste Option. Behalten, Wechsel in die neue Förderung oder Übertragung sind die Alternativen.

    Wo bekomme ich Beratung zum Altersvorsorgedepot in Heidelberg?

    Die Allianz Generalvertretung Albert Klee, Rathausplatz 7, 69221 Dossenheim, berät persönlich vor Ort, per Video oder per WhatsApp. Telefon 06221 866798.

    Stimmen die 20 Cent je Euro und der Kostendeckel von 1,5 %?

    Nein. Das sind Werte aus früheren Entwürfen. Beschlossen sind 50 % auf die ersten 360 € und 25 % bis 1.800 €, höchstens 540 € Grundzulage, und ein Kostendeckel von 1,0 % im Standarddepot.

    Persönliche Beratung zum Altersvorsorgedepot 2027

    Allianz Generalvertretung Albert Klee, Rathausplatz 7, 69221 Dossenheim bei Heidelberg. Wir beraten zu den Angeboten der Allianz. Die Beratung ist für Sie kostenlos und unverbindlich.