Altersvorsorgedepot oder Riester behalten? Was tun mit dem alten Riester-Vertrag?

    Kurze Antwort

    Ein bestehender Riester-Vertrag läuft ab 2027 nach altem Recht weiter und muss nicht gekündigt werden. Sie haben drei Wege: behalten, per unwiderruflicher Erklärung in die neue Zulagenlogik wechseln oder das Kapital förderunschädlich in ein Altersvorsorgedepot übertragen. Welcher Weg passt, hängt von Garantiezins, Kosten und Ihrem bisherigen Beitrag ab.

    Die Allianz Generalvertretung Albert Klee in Dossenheim prüft bestehende Riester-Verträge auf Garantiezins, Kosten und Zulagen, weil ein Wechsel ins neue Recht unwiderruflich ist und für jeden Vertrag anders ausfällt.

    Stand: 21.10.2026 · Rechtsstand Altersvorsorgedepot: BGBl. 2026 I Nr. 156 · Fachlich geprüft: Albert Klee, Versicherungsvertreter (Reg.-Nr. D-P08Y-WGE61-73)

    Die drei Wege im Überblick

    Für Riester-Verträge, die vor 2027 abgeschlossen wurden, gibt es diese Möglichkeiten:

    Optionen für bestehende Riester-Verträge ab 2027
    WegWas passiertPasst oft, wenn
    BehaltenVertrag läuft nach altem Recht weiter, alte Zulagen (175 € Grundzulage)hoher Garantiezins, gute Rentenfaktoren, nur Sockelbeitrag
    Wechsel in die neue FörderungUnwiderrufliche Erklärung, neue Zulagenlogik, Produkt bleibt gleichhoher Eigenbeitrag, Vertrag selbst ist gut
    ÜbertragungKapital geht förderunschädlich in einen neuen Vertrag, Zulagen bleiben erhaltenhohe Kosten, wenig Renditechance im alten Vertrag
    KündigungZulagen und Steuervorteile müssen zurückgezahlt werdenfast nie die beste Wahl

    Rechenbeispiel: alter Riester gegen neue Zulage

    Bei 40.000 € Vorjahreseinkommen sind im alten Riester 1.425 € Eigenbeitrag für die volle Grundzulage von 175 € nötig. Im neuen Recht bringen dieselben 1.425 € eine Grundzulage von 446,25 €. Rechnung: 180 € (50 % auf 360 €) plus 266,25 € (25 % auf 1.065 €). Das sind rund 271 € mehr im Jahr.

    Anders beim Sockelbeitrag. Im alten Riester bringen 60 € Sockelbeitrag die volle Grundzulage von 175 € plus Kinderzulagen. Im neuen Recht gibt es unter 120 € gar keine Zulage. Mit zwei nach 2008 geborenen Kindern: alt 60 € Beitrag und 775 € Zulage, neu 300 € Beitrag und 750 € Zulage.

    Wichtig: Ein Neuabschluss stellt alles um

    Wer ab 2027 einen neuen geförderten Vertrag abschließt, für den gilt das neue Förderrecht automatisch für alle eigenen Verträge. Das betrifft auch den alten Riester-Vertrag. Neben einem bestehenden Riester-Vertrag werden höchstens zwei neue Verträge gefördert. Die Förderung steigt dadurch nicht.

    Kosten bei einer Übertragung

    Der alte Anbieter darf in den ersten fünf Vertragsjahren höchstens 150 € verlangen, danach ist der Wechsel kostenlos. Der neue Anbieter darf höchstens 150 € Pauschale berechnen. Bei Garantieprodukten kann eine Übertragung in einer schwachen Marktphase den Garantiewert mindern. Prüfen Sie deshalb vorher die Vertragsunterlagen.

    Häufige Fragen

    Muss ich meinen Riester-Vertrag 2027 kündigen?

    Nein. Der Vertrag läuft nach altem Recht weiter. Eine Kündigung ist meist die teuerste Option, weil Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen.

    Kann ich mit meinem alten Riester-Vertrag die neue Zulage bekommen?

    Ja. Mit einer unwiderruflichen Erklärung gegenüber dem Anbieter gilt ab dem Beitragsjahr der Erklärung die neue Zulagenlogik. Die Produktbedingungen bleiben gleich.

    Bleiben meine Riester-Zulagen bei einer Übertragung erhalten?

    Ja. Die Übertragung in einen neuen zertifizierten Vertrag ist förderunschädlich. Die bisherigen Zulagen bleiben erhalten.

    Kann ich ab 2027 noch einen neuen Riester-Vertrag abschließen?

    Nein. Ab dem 1. Januar 2027 werden keine neuen Verträge nach altem Riester-Recht mehr gefördert.

    Persönliche Beratung zum Altersvorsorgedepot 2027

    Allianz Generalvertretung Albert Klee, Rathausplatz 7, 69221 Dossenheim bei Heidelberg. Wir beraten zu den Angeboten der Allianz. Die Beratung ist für Sie kostenlos und unverbindlich.

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