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    Betriebliche Altersvorsorge (bAV): Fragen und Antworten

    Kurze Antwort

    Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung. Arbeitgeber müssen bei neuen Verträgen mindestens 15 % des umgewandelten Betrags zuschießen, soweit sie Sozialversicherungsbeiträge sparen. Beiträge sind bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung steuerfrei und bis 4 % sozialversicherungsfrei.

    Die Allianz Generalvertretung Albert Klee in Dossenheim bei Heidelberg berät Arbeitgeber, Personalabteilungen und Betriebsräte in der Rhein-Neckar-Region persönlich zur betrieblichen Altersvorsorge, weil Durchführungsweg, Arbeitgeberzuschuss und Tarifverträge sauber zusammenpassen müssen.

    Stand: 21.10.2026 · Allgemeine Information, keine individuelle Beratung · Albert Klee, Versicherungsvertreter (Reg.-Nr. D-P08Y-WGE61-73)

    Muss mein Arbeitgeber zur bAV etwas dazuzahlen?

    Ja, bei Entgeltumwandlung muss der Arbeitgeber mindestens 15 % des umgewandelten Betrags zuschießen, soweit er dadurch Sozialversicherungsbeiträge spart. Das gilt seit 2022 für alle Verträge in Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Tarifverträge können abweichende Regeln enthalten.

    Ausführliche Antwort
    Lohnt sich eine betriebliche Altersvorsorge?

    Mit Arbeitgeberzuschuss lohnt sich die bAV für die meisten Angestellten. Beiträge fließen aus dem Bruttogehalt, sodass ein Teil der Einzahlung aus gesparten Steuern und Abgaben stammt. Im Alter sind die Leistungen steuer- und meist auch kranken- und pflegeversicherungspflichtig.

    Ausführliche Antwort
    Welche Durchführungswege gibt es in der bAV?

    Es gibt fünf Durchführungswege: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktzusage. Für die meisten kleinen und mittleren Betriebe ist die Direktversicherung der einfachste Weg. Unterstützungskasse und Direktzusage eignen sich vor allem für höhere Versorgungen, etwa für Führungskräfte.

    Ausführliche Antwort
    Was passiert mit der bAV bei einem Arbeitgeberwechsel?

    Eine bAV aus Entgeltumwandlung ist sofort unverfallbar. Bei einem Wechsel können Sie den Vertrag privat weiterführen, beitragsfrei stellen oder unter bestimmten Bedingungen zum neuen Arbeitgeber mitnehmen. Ansprüche aus Arbeitgeberbeiträgen werden nach gesetzlichen Fristen unverfallbar.

    Wie viel kann ich steuerfrei in die bAV einzahlen?

    In Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds sind Beiträge bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung steuerfrei. Sozialversicherungsfrei sind davon 4 %. Die Beitragsbemessungsgrenze wird jedes Jahr angepasst.

    Gibt es eine Förderung für Geringverdiener in der bAV?

    Ja, Arbeitgeber erhalten einen Förderbetrag, wenn sie für Beschäftigte mit niedrigem Einkommen zusätzliche Beiträge in die bAV zahlen. Der Zuschuss wird mit der Lohnsteuer verrechnet. Die genauen Grenzen ergeben sich aus § 100 EStG.

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