Kurze Antwort
Beamte, Richter und Berufssoldaten sind beim Altersvorsorgedepot unmittelbar förderberechtigt, wenn sie in die Datenübermittlung an die Zulagenstelle einwilligen. Angestellte im öffentlichen Dienst sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und damit ebenfalls förderberechtigt. Beide Gruppen erhalten dieselben Zulagen: bis 540 € Grundzulage, bis 300 € je Kind und einmalig 200 € unter 25.
Die Allianz Generalvertretung Albert Klee in Dossenheim bei Heidelberg berät Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst zum Altersvorsorgedepot, weil Einwilligung, Familienzulagen und Steuervorteil hier gemeinsam geplant werden sollten.
Stand: 21.10.2026 · Rechtsstand Altersvorsorgedepot: BGBl. 2026 I Nr. 156 · Fachlich geprüft: Albert Klee, Versicherungsvertreter (Reg.-Nr. D-P08Y-WGE61-73)
Beamte: Einwilligung nicht vergessen
Beamte, Richter und Berufssoldaten sind wie bisher bei Riester unmittelbar förderberechtigt. Voraussetzung ist die Einwilligung in die Datenübermittlung an die Zentrale Zulagenstelle. Die Einwilligung erklären Sie gegenüber Ihrer Besoldungsstelle. Ohne Einwilligung gibt es keine Zulage.
Angestellte im öffentlichen Dienst
Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Damit sind sie förderberechtigt wie andere Angestellte. Eine Einwilligung wie bei Beamten ist nicht nötig. Wie das Altersvorsorgedepot zu einer bestehenden Zusatzversorgung passt, prüfen wir im Einzelfall.
Rechenbeispiele
| Beispiel | Eigenbeitrag | Zulage |
|---|---|---|
| Beamtenanwärterin, 23 Jahre, erstes Jahr | 30 € im Monat (360 €) | 180 € Grundzulage plus 200 € Bonus = 380 € |
| Beamter mit zwei Kindern (Kindergeld bei ihm) | 50 € im Monat (600 €) | 240 € plus 600 € = 840 € |
| Angestellte im öffentlichen Dienst, ohne Kinder | 150 € im Monat (1.800 €) | 540 € Grundzulage |
Zusätzlich prüft das Finanzamt den Sonderausgabenabzug. Bei 1.800 € Eigenbeitrag ohne Kinder und 42 % Grenzsteuersatz erstattet es rund 443 € über die Zulage hinaus (vereinfacht, ohne Soli und Kirchensteuer).
Häufige Fragen
Können Beamte das Altersvorsorgedepot nutzen?
Ja. Beamte, Richter und Berufssoldaten sind förderberechtigt, wenn sie in die Datenübermittlung an die Zulagenstelle einwilligen.
Wo erkläre ich als Beamter die Einwilligung?
Gegenüber der zuständigen Besoldungsstelle.
Sind Angestellte im öffentlichen Dienst förderberechtigt?
Ja. Sie sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und damit förderberechtigt wie andere Angestellte.
Quellen
- Beschlussempfehlung Finanzausschuss, BT-Drs. 21/4996 (Altersvorsorgereformgesetz)
- Deutscher Bundestag: Beschluss zur Reform der privaten Altersvorsorge (KW 13/2026)
- Deutsche Rentenversicherung: Bundesrat beschließt Riester-Nachfolge (08.05.2026)
- Beschlussempfehlung Finanzausschuss Frühstart-Rente, BT-Drs. 21/8606 (14.10.2026)
- hib: Finanzausschuss stimmt der Frühstartrente zu
Allgemeine Information, keine Anlage- oder Steuerberatung. Keine Aussage über künftige Renditen. Albert Klee ist gebundener Versicherungsvertreter der Allianz.
Persönliche Beratung zum Altersvorsorgedepot 2027
Allianz Generalvertretung Albert Klee, Rathausplatz 7, 69221 Dossenheim bei Heidelberg. Wir beraten zu den Angeboten der Allianz. Die Beratung ist für Sie kostenlos und unverbindlich.