Kurze Antwort
Altersvorsorgedepot und betriebliche Altersvorsorge schließen sich nicht aus und ergänzen sich gut. Bei der bAV fließt Bruttolohn steuer- und meist sozialabgabenfrei in den Vertrag, oft mit Arbeitgeberzuschuss. Das Altersvorsorgedepot bringt bis zu 540 € Grundzulage plus bis zu 300 € je Kind und bleibt bei einem Jobwechsel unverändert beim gewählten Anbieter.
Die Allianz Generalvertretung Albert Klee in Dossenheim bei Heidelberg berät Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Rhein-Neckar-Region zur Kombination aus betrieblicher Altersvorsorge und Altersvorsorgedepot, weil Arbeitgeberzuschuss und staatliche Zulagen zusammen geplant werden sollten.
Stand: 21.10.2026 · Rechtsstand Altersvorsorgedepot: BGBl. 2026 I Nr. 156 · Fachlich geprüft: Albert Klee, Versicherungsvertreter (Reg.-Nr. D-P08Y-WGE61-73)
Die Unterschiede auf einen Blick
| Merkmal | Betriebliche Altersvorsorge (bAV) | Altersvorsorgedepot |
|---|---|---|
| Förderung | Bruttolohn steuer- und meist sozialabgabenfrei | Zulagen (bis 540 € plus 300 € je Kind), Sonderausgabenabzug |
| Arbeitgeber | oft Zuschuss | unabhängig vom Arbeitgeber |
| Jobwechsel | Vertrag muss mitgenommen oder fortgeführt werden | bleibt beim gewählten Anbieter |
| Im Alter | Rente steuer- und krankenversicherungspflichtig | Auszahlung nachgelagert steuerpflichtig |
Rechenbeispiel: beide Bausteine nutzen
Eine Angestellte nutzt die bAV ihres Arbeitgebers mit Arbeitgeberzuschuss. Zusätzlich zahlt sie 50 € im Monat in ein Altersvorsorgedepot. Ihr ist das Kindergeld für ein Kind zugeordnet.
Im Altersvorsorgedepot erhält sie 240 € Grundzulage plus 300 € Kinderzulage, zusammen 540 € im Jahr auf 600 € Eigenbeitrag. Den Effekt der bAV auf ihr Nettogehalt rechnen wir individuell, weil er von Steuerklasse, Sozialversicherung und Zuschuss abhängt.
Für Arbeitgeber
Arbeitgeber können die bAV als Benefit anbieten und Mitarbeitende zusätzlich über das Altersvorsorgedepot informieren. Das kostet den Arbeitgeber nichts extra und stärkt die Bindung. Fachinformationen für Arbeitgeber finden Sie auf benefit.insure.
Häufige Fragen
Altersvorsorgedepot oder bAV: Was ist besser?
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Ein Arbeitgeberzuschuss zur bAV ist zusätzliches Geld. Das Altersvorsorgedepot bringt Zulagen und ist unabhängig vom Arbeitgeber. Viele nutzen beides.
Kann ich bAV und Altersvorsorgedepot gleichzeitig haben?
Ja. Beide schließen sich nicht aus.
Was passiert mit dem Altersvorsorgedepot bei einem Jobwechsel?
Nichts. Das Altersvorsorgedepot bleibt unverändert beim gewählten Anbieter.
Weiterlesen
Quellen
- Beschlussempfehlung Finanzausschuss, BT-Drs. 21/4996 (Altersvorsorgereformgesetz)
- Deutscher Bundestag: Beschluss zur Reform der privaten Altersvorsorge (KW 13/2026)
- Deutsche Rentenversicherung: Bundesrat beschließt Riester-Nachfolge (08.05.2026)
- Beschlussempfehlung Finanzausschuss Frühstart-Rente, BT-Drs. 21/8606 (14.10.2026)
- hib: Finanzausschuss stimmt der Frühstartrente zu
Allgemeine Information, keine Anlage- oder Steuerberatung. Keine Aussage über künftige Renditen. Albert Klee ist gebundener Versicherungsvertreter der Allianz.
Persönliche Beratung zum Altersvorsorgedepot 2027
Allianz Generalvertretung Albert Klee, Rathausplatz 7, 69221 Dossenheim bei Heidelberg. Wir beraten zu den Angeboten der Allianz. Die Beratung ist für Sie kostenlos und unverbindlich.