
Ihre Steuerberatungskanzlei in der Region Heidelberg & Bergstraße – ein Zahlendreher kann Mandanten Tausende kosten. Wir sichern Sie gegen Beratungsfehler, Fristversäumnisse und Cyberrisiken ab.
Steuerberater, Steuerberatungsgesellschaften, Wirtschaftsprüfer und Buchhalter.

Betriebshaftpflicht
erklärt von Marco

Inhaltsversicherung
erklärt von Marco

Firmenrechtsschutz
erklärt von Albert

Cyberversicherung
erklärt von Albert
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Berufshaftpflicht über die gesetzliche Mindestdeckung hinaus.
Cyberversicherung für cloudbasierte Buchhaltungssysteme.
Schutz gegen Veruntreuung durch Mitarbeiter.
Spezielle Deckung für laufende Mandatsbeziehungen.
Ein Zahlendreher in der Steuererklärung, eine übersehene Steuervergünstigung oder eine falsche Einordnung als Gewerbetreibender statt Freiberufler – die Fehlerquellen in der Steuerberatung sind zahlreich. Die finanziellen Folgen für Mandanten können enorm sein: Nachzahlungen, Verzugszinsen, steuerliche Nachteile über Jahre. Die Berufshaftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben, aber die Mindestdeckung von 250.000 € reicht bei größeren Mandaten selten aus.
Durch eine falsche Einordnung wird ein freiberuflicher Mandant jahrelang zur Gewerbesteuer veranlagt. Nachzahlungen und Zinsen: 85.000 €. Die Berufshaftpflicht übernimmt den Vermögensschaden.
Eine Umsatzsteuervoranmeldung wird verspätet eingereicht. Das Finanzamt erhebt 12.000 € Verspätungszuschlag. Die Berufshaftpflicht reguliert.
Vertiefen Sie Ihr Wissen mit unseren ausführlichen Ratgebern – kostenlos und unverbindlich.
Kostenlose & unverbindliche Beratung speziell für Steuerberater & Steuerberaterinnen. Wir erstellen Ihr individuelles Versicherungspaket.
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Kurze Antwort
Für Steuerberater und Steuerberaterinnen sind vor allem diese Versicherungen wichtig: Berufshaftpflicht, Cyberversicherung, Inhaltsversicherung und Vertrauensschadenversicherung. An erster Stelle steht die Haftpflicht, weil Schäden bei Kunden und Dritten unbegrenzt teuer werden können. Welche Bausteine Ihr Betrieb genau braucht, hängt von Tätigkeit, Umsatz und Mitarbeiterzahl ab.
Die Allianz Generalvertretung Albert Klee in Dossenheim bei Heidelberg berät Steuerberater und Steuerberaterinnen in der Rhein-Neckar-Region persönlich zur Gewerbeversicherung, weil jede Branche eigene Risiken hat und Lücken oft erst im Schadenfall sichtbar werden.
Stand: 21.10.2026 · Allgemeine Information, keine individuelle Beratung · Albert Klee, Versicherungsvertreter (Reg.-Nr. D-P08Y-WGE61-73)
Für Steuerberater und Steuerberaterinnen sind vor allem Berufshaftpflicht, Cyberversicherung, Inhaltsversicherung und Vertrauensschadenversicherung wichtig. Die Haftpflicht schützt vor Ansprüchen von Kunden und Dritten, die übrigen Bausteine sichern Einrichtung, Ertrag und Mitarbeiter ab. Die genaue Zusammenstellung hängt von Tätigkeit, Umsatz und Mitarbeiterzahl ab.
Die Allianz Generalvertretung Albert Klee in Dossenheim bei Heidelberg berät Steuerberater und Steuerberaterinnen aus der Rhein-Neckar-Region persönlich. Termine sind im Betrieb, in der Agentur am Rathausplatz 7 in Dossenheim, per Video oder telefonisch unter 06221 866798 möglich. Fragen lassen sich auch schnell per WhatsApp klären.
Jeder, dessen Arbeit Kunden einen finanziellen Schaden zufügen kann, sollte eine Berufshaftpflicht haben. Für Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten, Ärzte, Versicherungsvermittler und Wohnimmobilienverwalter ist sie vorgeschrieben. Auch Unternehmensberater, IT-Dienstleister, Ingenieure und Agenturen tragen dieses Risiko.
Ausführliche AntwortJa, IT-Dienstleister sollten eine IT-Haftpflicht mit Vermögensschadendeckung haben. Fehler in Software oder Systemen können bei Kunden Ausfälle und hohe Folgekosten verursachen. Viele Auftraggeber verlangen den Nachweis im Vertrag.
Ausführliche AntwortÄrzte sind berufsrechtlich verpflichtet, eine ausreichende Berufshaftpflicht zu haben. Sie deckt Schäden aus Behandlungsfehlern, Aufklärungsmängeln und Organisationsfehlern in der Praxis. Die nötige Deckungssumme hängt stark vom Fachgebiet ab, operative Fächer brauchen deutlich mehr.
Ausführliche AntwortDie Nachhaftung regelt, ob Schäden versichert sind, die erst nach Vertragsende gemeldet werden. Gerade Beratungsfehler fallen oft erst Jahre später auf. Achten Sie auf eine ausreichend lange Nachhaftung, vor allem beim Ruhestand oder der Aufgabe der Tätigkeit.
Ja. Wohnimmobilienverwalter brauchen nach der Gewerbeordnung eine Berufshaftpflicht mit mindestens 500.000 € je Schadenfall und 1 Mio. € für alle Schäden eines Jahres. Auch Verwalter von Gewerbeimmobilien sollten sich absichern.
Ja, die Berufshaftpflicht prüft Ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Die Kosten dafür trägt der Versicherer. Das ist oft genauso wertvoll wie die Zahlung berechtigter Schäden.
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