Kurze Antwort
Die D&O-Versicherung schützt Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte, wenn sie wegen Pflichtverletzungen persönlich für Vermögensschäden in Anspruch genommen werden. Geschäftsführer einer GmbH haften gegenüber der Gesellschaft bei Pflichtverletzungen mit ihrem Privatvermögen. Die Versicherung zahlt berechtigte Ansprüche und die Abwehr unberechtigter Forderungen.
Die Allianz Generalvertretung Albert Klee in Dossenheim bei Heidelberg berät Geschäftsführer, Vorstände und Gesellschafter persönlich zur D&O-Versicherung, weil Deckungssumme, Nachmeldefrist und versicherte Personen zur Größe und Struktur des Unternehmens passen müssen.
Stand: 21.10.2026 · Allgemeine Information, keine individuelle Beratung · Albert Klee, Versicherungsvertreter (Reg.-Nr. D-P08Y-WGE61-73)
Ausführliche Antworten
Alle Fragen zu D&O-Versicherung
Braucht ein GmbH-Geschäftsführer eine D&O-Versicherung?
Für die meisten GmbH-Geschäftsführer ist eine D&O-Versicherung sinnvoll. Nach dem GmbH-Gesetz haften sie der Gesellschaft für Schäden aus Pflichtverletzungen persönlich und unbegrenzt. Das gilt auch für Gesellschafter-Geschäftsführer, etwa gegenüber Mitgesellschaftern oder einem Insolvenzverwalter.
Ausführliche AntwortWelche Deckungssumme braucht eine D&O-Versicherung?
Die Deckungssumme sollte sich an Umsatz, Bilanzsumme und Risiko des Unternehmens orientieren. Für kleine GmbHs beginnen gängige Summen oft bei 1 Mio. €, größere Unternehmen wählen deutlich mehr. Da die Summe meist für alle versicherten Personen und Schäden eines Jahres gilt, sollte sie nicht zu knapp sein.
Ausführliche AntwortWas bedeutet Claims-made bei der D&O-Versicherung?
Claims-made heißt, dass der Zeitpunkt der Anspruchserhebung entscheidet, nicht der Zeitpunkt des Fehlers. Versichert ist ein Schaden, wenn der Anspruch während der Vertragslaufzeit erhoben wird. Achten Sie deshalb auf Rückwärtsdeckung und ausreichende Nachmeldefristen.
Ausführliche AntwortBrauchen auch Vereinsvorstände eine D&O-Versicherung?
Auch Vorstände von Vereinen und Stiftungen können persönlich haften. Ehrenamtliche Vorstände haben zwar gesetzliche Haftungserleichterungen, sind aber nicht vollständig geschützt. Für größere Vereine ist eine D&O-Versicherung deshalb sinnvoll.
Was ist der Unterschied zwischen D&O und Berufshaftpflicht?
Die D&O schützt Führungskräfte für Fehler in der Unternehmensleitung. Die Berufshaftpflicht schützt das Unternehmen für Fehler bei Leistungen gegenüber Kunden. Viele Unternehmen brauchen beide.
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Persönliche Beratung zu D&O-Versicherung
Allianz Generalvertretung Albert Klee, Rathausplatz 7, 69221 Dossenheim bei Heidelberg. Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich, vor Ort, per Video, Telefon oder WhatsApp.