
Ob Fassade oder Innenraum – als Malerbetrieb in der Region Heidelberg & Bergstraße sind Sie täglich Risiken ausgesetzt. Von Farbspritzern auf dem Kundenparkett bis zum Gerüstunfall: Wir sichern Ihr Malerhandwerk rundum ab.
Malerbetriebe, Lackierer, Fassadenbeschichter und Trockenbauer in der Rhein-Neckar-Region.

Betriebshaftpflicht
erklärt von Marco

Inhaltsversicherung
erklärt von Marco

Firmenrechtsschutz
erklärt von Albert

Cyberversicherung
erklärt von Albert
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Versicherungsschutz ab Auftragsbestätigung – auch für kurzfristige Großprojekte.
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Farbspritzer auf dem Designersofa des Kunden, Risse in der Fassade durch falsche Grundierung, Gerüstteile die auf ein parkendes Auto fallen – die Liste möglicher Schäden im Malerhandwerk ist lang. Besonders tückisch: Schäden, die erst Wochen nach der Arbeit sichtbar werden, wie abblätternde Farbe oder Schimmelbildung durch fehlerhafte Feuchtigkeitssperre.
Viele Malerbetriebe arbeiten mit Subunternehmern. Doch wer haftet, wenn der Subunternehmer einen Schaden verursacht? Grundsätzlich Sie als Auftraggeber. Deshalb ist es wichtig, dass Ihre Betriebshaftpflicht Subunternehmer-Risiken einschließt oder Ihre Subs eigene Versicherungen nachweisen.
Beim Streichen einer Altbauwohnung in Heidelberg tropft Farbe auf eine italienische Ledercouch. Wert: 6.800 €. Die Betriebshaftpflicht ersetzt den Zeitwert und die professionelle Reinigung.
Ein Sturm löst ein Gerüstnetz, ein Gerüstteil fällt auf ein darunterstehendes Auto. Schaden: 12.000 €. Die Betriebshaftpflicht reguliert, da der Betrieb für die Gerüstsicherung verantwortlich ist.
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Kurze Antwort
Für Malerbetriebe und Lackierer sind vor allem diese Versicherungen wichtig: Betriebshaftpflicht, Inhaltsversicherung, Unfallversicherung und Kfz-Versicherung. An erster Stelle steht die Haftpflicht, weil Schäden bei Kunden und Dritten unbegrenzt teuer werden können. Welche Bausteine Ihr Betrieb genau braucht, hängt von Tätigkeit, Umsatz und Mitarbeiterzahl ab.
Die Allianz Generalvertretung Albert Klee in Dossenheim bei Heidelberg berät Malerbetriebe und Lackierer in der Rhein-Neckar-Region persönlich zur Gewerbeversicherung, weil jede Branche eigene Risiken hat und Lücken oft erst im Schadenfall sichtbar werden.
Stand: 21.10.2026 · Allgemeine Information, keine individuelle Beratung · Albert Klee, Versicherungsvertreter (Reg.-Nr. D-P08Y-WGE61-73)
Für Malerbetriebe und Lackierer sind vor allem Betriebshaftpflicht, Inhaltsversicherung, Unfallversicherung und Kfz-Versicherung wichtig. Die Haftpflicht schützt vor Ansprüchen von Kunden und Dritten, die übrigen Bausteine sichern Einrichtung, Ertrag und Mitarbeiter ab. Die genaue Zusammenstellung hängt von Tätigkeit, Umsatz und Mitarbeiterzahl ab.
Die Allianz Generalvertretung Albert Klee in Dossenheim bei Heidelberg berät Malerbetriebe und Lackierer aus der Rhein-Neckar-Region persönlich. Termine sind im Betrieb, in der Agentur am Rathausplatz 7 in Dossenheim, per Video oder telefonisch unter 06221 866798 möglich. Fragen lassen sich auch schnell per WhatsApp klären.
Ein Handwerksbetrieb braucht eine Betriebshaftpflicht, die ausdrücklich Bearbeitungsschäden, Tätigkeitsschäden beim Kunden und Mietsachschäden einschließt. Dazu kommen je nach Gewerk Schäden durch Leitungswasser, Umweltschäden und Schlüsselverlust. Die Deckungssumme sollte hoch genug für schwere Personenschäden sein.
Ausführliche AntwortFür die meisten Betriebe ist sie gesetzlich nicht vorgeschrieben. Für einige Tätigkeiten ist sie aber Pflicht, etwa für Bewachungsgewerbe oder bestimmte Sachverständige, und viele Auftraggeber verlangen sie im Vertrag. Unabhängig davon haftet ein Betrieb für Schäden unbegrenzt.
Ausführliche AntwortDer Beitrag hängt vor allem von Branche, Umsatz oder Lohnsumme, Mitarbeiterzahl, Deckungssumme und Vorschäden ab. Ein Büro-Dienstleister zahlt meist deutlich weniger als ein Dachdecker. Ein verlässlicher Beitrag ergibt sich nur aus einem Angebot für Ihren Betrieb.
Ausführliche AntwortDie Betriebshaftpflicht deckt vor allem Personen- und Sachschäden. Die Berufshaftpflicht, auch Vermögensschadenhaftpflicht, deckt reine Vermögensschäden durch fehlerhafte Beratung oder Planung. Beratende Berufe brauchen oft beides.
Wer Produkte herstellt, verarbeitet, importiert oder unter eigenem Namen verkauft, sollte die Produkthaftpflicht einschließen. Sie zahlt Schäden, die durch fehlerhafte Produkte nach der Auslieferung entstehen. Oft ist sie als Baustein in der Betriebshaftpflicht enthalten.
Ja, Schäden, die Mitarbeiter bei der Arbeit Dritten zufügen, sind mitversichert. Arbeitsunfälle der eigenen Mitarbeiter sind dagegen Sache der Berufsgenossenschaft. Ansprüche der Mitarbeiter untereinander sind in diesem Rahmen meist ausgeschlossen.
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