
Ihr Architekturbüro in der Region Heidelberg & Bergstraße – ein Planungsfehler kann Bauschäden in Millionenhöhe verursachen. Wir bieten spezialisierte Versicherungslösungen für Architekten.
Freie Architekten, Architekturbüros, Innenarchitekten und Landschaftsarchitekten.

Betriebshaftpflicht
erklärt von Marco

Inhaltsversicherung
erklärt von Marco

Firmenrechtsschutz
erklärt von Albert

Cyberversicherung
erklärt von Albert
Kostenlos & unverbindlich · Antwort innerhalb von 24 Stunden
Gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflicht mit optimaler Deckung.
Optionale projektbezogene Erhöhung der Deckungssumme.
Deckung für Fehler in Building Information Modeling.
Langzeitschutz für alle Planungsleistungen.
Ein Planungsfehler kann Millionen kosten. Falsch berechnete Traglasten, mangelhafter Wärmeschutz, Fehler in der Kostenberechnung – die Haftungsrisiken für Architekten sind enorm und verjähren erst nach vielen Jahren. Deshalb ist eine Berufshaftpflicht mit langer Nachhaftung und hohen Deckungssummen unverzichtbar.
Ein Architekturbüro plant den Wärmeschutz eines Neubaus zu gering. Nachträgliche Sanierung: 280.000 €. Die Berufshaftpflicht reguliert den gesamten Schaden.
Die tatsächlichen Baukosten übersteigen die Kostenberechnung um 25%. Der Bauherr fordert 150.000 € Schadenersatz. Die Berufshaftpflicht übernimmt nach Prüfung.
Vertiefen Sie Ihr Wissen mit unseren ausführlichen Ratgebern – kostenlos und unverbindlich.
Kostenlose & unverbindliche Beratung speziell für Architekten & Architektinnen. Wir erstellen Ihr individuelles Versicherungspaket.
Kostenlos und unverbindlich. Per Formular, WhatsApp, Telefon oder direkt einen Termin buchen.
Kurze Antwort
Für Architekten und Architektinnen sind vor allem diese Versicherungen wichtig: Berufshaftpflicht, Bauherrenhaftpflicht, Cyberversicherung und Inhaltsversicherung. An erster Stelle steht die Haftpflicht, weil Schäden bei Kunden und Dritten unbegrenzt teuer werden können. Welche Bausteine Ihr Betrieb genau braucht, hängt von Tätigkeit, Umsatz und Mitarbeiterzahl ab.
Die Allianz Generalvertretung Albert Klee in Dossenheim bei Heidelberg berät Architekten und Architektinnen in der Rhein-Neckar-Region persönlich zur Gewerbeversicherung, weil jede Branche eigene Risiken hat und Lücken oft erst im Schadenfall sichtbar werden.
Stand: 21.10.2026 · Allgemeine Information, keine individuelle Beratung · Albert Klee, Versicherungsvertreter (Reg.-Nr. D-P08Y-WGE61-73)
Für Architekten und Architektinnen sind vor allem Berufshaftpflicht, Bauherrenhaftpflicht, Cyberversicherung und Inhaltsversicherung wichtig. Die Haftpflicht schützt vor Ansprüchen von Kunden und Dritten, die übrigen Bausteine sichern Einrichtung, Ertrag und Mitarbeiter ab. Die genaue Zusammenstellung hängt von Tätigkeit, Umsatz und Mitarbeiterzahl ab.
Die Allianz Generalvertretung Albert Klee in Dossenheim bei Heidelberg berät Architekten und Architektinnen aus der Rhein-Neckar-Region persönlich. Termine sind im Betrieb, in der Agentur am Rathausplatz 7 in Dossenheim, per Video oder telefonisch unter 06221 866798 möglich. Fragen lassen sich auch schnell per WhatsApp klären.
Jeder, dessen Arbeit Kunden einen finanziellen Schaden zufügen kann, sollte eine Berufshaftpflicht haben. Für Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten, Ärzte, Versicherungsvermittler und Wohnimmobilienverwalter ist sie vorgeschrieben. Auch Unternehmensberater, IT-Dienstleister, Ingenieure und Agenturen tragen dieses Risiko.
Ausführliche AntwortJa, IT-Dienstleister sollten eine IT-Haftpflicht mit Vermögensschadendeckung haben. Fehler in Software oder Systemen können bei Kunden Ausfälle und hohe Folgekosten verursachen. Viele Auftraggeber verlangen den Nachweis im Vertrag.
Ausführliche AntwortÄrzte sind berufsrechtlich verpflichtet, eine ausreichende Berufshaftpflicht zu haben. Sie deckt Schäden aus Behandlungsfehlern, Aufklärungsmängeln und Organisationsfehlern in der Praxis. Die nötige Deckungssumme hängt stark vom Fachgebiet ab, operative Fächer brauchen deutlich mehr.
Ausführliche AntwortDie Nachhaftung regelt, ob Schäden versichert sind, die erst nach Vertragsende gemeldet werden. Gerade Beratungsfehler fallen oft erst Jahre später auf. Achten Sie auf eine ausreichend lange Nachhaftung, vor allem beim Ruhestand oder der Aufgabe der Tätigkeit.
Ja. Wohnimmobilienverwalter brauchen nach der Gewerbeordnung eine Berufshaftpflicht mit mindestens 500.000 € je Schadenfall und 1 Mio. € für alle Schäden eines Jahres. Auch Verwalter von Gewerbeimmobilien sollten sich absichern.
Ja, die Berufshaftpflicht prüft Ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Die Kosten dafür trägt der Versicherer. Das ist oft genauso wertvoll wie die Zahlung berechtigter Schäden.
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