
Finanziell abgesichert bei beruflichen Haftungsfragen.
Für Freiberufler und Dienstleister ist die Berufshaftpflicht essentiell. Sie schützt vor den finanziellen Folgen beruflicher Fehler und falscher Beratung.
Für Freiberufler, Berater, IT-Dienstleister, Architekten und alle, die mit Fachwissen arbeiten – in der Region Rhein-Neckar.
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Konkrete Beispiele aus der Praxis, damit du weißt, wann und wie deine Versicherung für dich da ist.
Deine Software enthält einen Bug, der beim Kunden zu Umsatzverlusten führt. Die Berufshaftpflicht übernimmt den Vermögensschaden.
Ein Beratungsfehler führt zu einer Steuernachzahlung beim Mandanten. Die Versicherung deckt die Schadensersatzforderung.
Eine fehlerhafte Statikberechnung verursacht Mehrkosten am Bau. Die Berufshaftpflicht schützt vor dem Regressanspruch.
Du versäumst eine wichtige Frist für deinen Kunden. Der entstandene finanzielle Schaden wird von der Berufshaftpflicht übernommen.
Alle, die mit ihrem Fachwissen arbeiten und Fehler teuer werden können: IT-Dienstleister, Unternehmensberater, Architekten, Ingenieure, Steuerberater, Rechtsanwälte, Ärzte und viele mehr. Für einige Berufsgruppen ist die Berufshaftpflicht sogar gesetzlich vorgeschrieben. In der Region Heidelberg und Mannheim beraten wir besonders viele Freiberufler aus der IT- und Beratungsbranche.

Die Berufshaftpflicht (auch Vermögensschadenhaftpflicht) schützt vor reinen Vermögensschäden, die durch berufliche Fehler entstehen: falsche Beratung, Programmierfehler, versäumte Fristen, fehlerhafte Gutachten oder Planungsmängel. Im Gegensatz zur Betriebshaftpflicht geht es nicht um Personen- oder Sachschäden, sondern um finanzielle Verluste.

Schutz bei Beratungsfehlern
Für alle Berufsgruppen
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Vermögensschäden inklusive
Schutz vor den Folgen beruflicher Fehler und Pflichtverletzungen.
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Zeige deinen Kunden, dass du professionell abgesichert bist.
Kurze Antwort
Die Berufshaftpflicht, auch Vermögensschadenhaftpflicht genannt, zahlt, wenn Kunden durch einen Fehler in Ihrer Beratung, Planung oder Verwaltung einen finanziellen Schaden erleiden. Für Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Ärzte und Wohnimmobilienverwalter ist sie gesetzlich oder berufsrechtlich vorgeschrieben. Für Berater, IT-Dienstleister und Agenturen ist sie dringend zu empfehlen.
Die Allianz Generalvertretung Albert Klee in Dossenheim bei Heidelberg berät Freiberufler, Heilberufe und beratende Unternehmen persönlich zur Berufshaftpflicht, weil Pflichtversicherungssummen, Tätigkeitsbeschreibung und Nachhaftung exakt zum Beruf passen müssen.
Stand: 21.10.2026 · Allgemeine Information, keine individuelle Beratung · Albert Klee, Versicherungsvertreter (Reg.-Nr. D-P08Y-WGE61-73)
Jeder, dessen Arbeit Kunden einen finanziellen Schaden zufügen kann, sollte eine Berufshaftpflicht haben. Für Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten, Ärzte, Versicherungsvermittler und Wohnimmobilienverwalter ist sie vorgeschrieben. Auch Unternehmensberater, IT-Dienstleister, Ingenieure und Agenturen tragen dieses Risiko.
Ausführliche AntwortJa, IT-Dienstleister sollten eine IT-Haftpflicht mit Vermögensschadendeckung haben. Fehler in Software oder Systemen können bei Kunden Ausfälle und hohe Folgekosten verursachen. Viele Auftraggeber verlangen den Nachweis im Vertrag.
Ausführliche AntwortÄrzte sind berufsrechtlich verpflichtet, eine ausreichende Berufshaftpflicht zu haben. Sie deckt Schäden aus Behandlungsfehlern, Aufklärungsmängeln und Organisationsfehlern in der Praxis. Die nötige Deckungssumme hängt stark vom Fachgebiet ab, operative Fächer brauchen deutlich mehr.
Ausführliche AntwortDie Nachhaftung regelt, ob Schäden versichert sind, die erst nach Vertragsende gemeldet werden. Gerade Beratungsfehler fallen oft erst Jahre später auf. Achten Sie auf eine ausreichend lange Nachhaftung, vor allem beim Ruhestand oder der Aufgabe der Tätigkeit.
Ja. Wohnimmobilienverwalter brauchen nach der Gewerbeordnung eine Berufshaftpflicht mit mindestens 500.000 € je Schadenfall und 1 Mio. € für alle Schäden eines Jahres. Auch Verwalter von Gewerbeimmobilien sollten sich absichern.
Ja, die Berufshaftpflicht prüft Ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Die Kosten dafür trägt der Versicherer. Das ist oft genauso wertvoll wie die Zahlung berechtigter Schäden.
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