
Ihre Kfz-Werkstatt in der Region Heidelberg & Bergstraße – ob freie Werkstatt oder Markenbetrieb: Beschädigte Kundenfahrzeuge, Probefahrtunfälle und Ölschäden sind teure Risiken. Wir versichern Sie professionell.
Freie Kfz-Werkstätten, Markenwerkstätten, Autohäuser, Reifendienste und E-Auto-Servicebetriebe.

Betriebshaftpflicht
erklärt von Marco

Inhaltsversicherung
erklärt von Marco

Firmenrechtsschutz
erklärt von Albert

Cyberversicherung
erklärt von Albert
Kostenlos & unverbindlich · Antwort innerhalb von 24 Stunden
Alles in einer Police: Haftpflicht, Inhalt, Umwelt und Kundenfahrzeuge.
Spezielle Deckung für Hochvolt-Arbeiten an Elektrofahrzeugen.
Kundenfahrzeuge sind auch bei Probefahrten durch Sie versichert.
Gesetzlich vorgeschriebene Umwelthaftpflicht inklusive.
In einer Kfz-Werkstatt stehen täglich Kundenfahrzeuge im Wert von Hunderttausenden Euro. Ein Kratzer bei der Einfahrt, ein vergessener Ölablassstopfen, ein falsches Ersatzteil – die Fehlerquellen sind zahlreich. Besonders heikel: Motorschäden, die auf Wartungsfehler zurückgeführt werden können. Hier drohen fünfstellige Schadenersatzforderungen.
Elektrofahrzeuge bringen völlig neue Risiken in die Werkstatt. Hochvolt-Batterien erfordern spezielle Sicherheitsmaßnahmen, Ladeinfrastruktur muss fachgerecht installiert werden, und bei Batterieschäden drohen extrem hohe Kosten. Stellen Sie sicher, dass Ihre Versicherung E-Auto-Risiken explizit abdeckt.
Nach einem Ölwechsel wird der Ablassstopfen nicht richtig angezogen. Der Kunde fährt 100 km, der Motor läuft trocken und wird irreparabel beschädigt. Schaden: 8.500 €. Die Betriebshaftpflicht reguliert.
Bei einer Probefahrt mit einem Kundenfahrzeug verursacht ein Werkstattmitarbeiter einen Auffahrunfall. Schaden am Kundenfahrzeug: 15.000 €, am Unfallgegner: 7.000 €. Die Werkstattversicherung übernimmt beides.
Vertiefen Sie Ihr Wissen mit unseren ausführlichen Ratgebern – kostenlos und unverbindlich.
Kostenlose & unverbindliche Beratung speziell für Kfz-Werkstätten & Autohäuser. Wir erstellen Ihr individuelles Versicherungspaket.
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Kurze Antwort
Für Kfz-Werkstätten und Autohäuser sind vor allem diese Versicherungen wichtig: Betriebshaftpflicht, Werkstattversicherung, Umwelthaftpflicht und Inhaltsversicherung. An erster Stelle steht die Haftpflicht, weil Schäden bei Kunden und Dritten unbegrenzt teuer werden können. Welche Bausteine Ihr Betrieb genau braucht, hängt von Tätigkeit, Umsatz und Mitarbeiterzahl ab.
Die Allianz Generalvertretung Albert Klee in Dossenheim bei Heidelberg berät Kfz-Werkstätten und Autohäuser in der Rhein-Neckar-Region persönlich zur Gewerbeversicherung, weil jede Branche eigene Risiken hat und Lücken oft erst im Schadenfall sichtbar werden.
Stand: 21.10.2026 · Allgemeine Information, keine individuelle Beratung · Albert Klee, Versicherungsvertreter (Reg.-Nr. D-P08Y-WGE61-73)
Für Kfz-Werkstätten und Autohäuser sind vor allem Betriebshaftpflicht, Werkstattversicherung, Umwelthaftpflicht und Inhaltsversicherung wichtig. Die Haftpflicht schützt vor Ansprüchen von Kunden und Dritten, die übrigen Bausteine sichern Einrichtung, Ertrag und Mitarbeiter ab. Die genaue Zusammenstellung hängt von Tätigkeit, Umsatz und Mitarbeiterzahl ab.
Die Allianz Generalvertretung Albert Klee in Dossenheim bei Heidelberg berät Kfz-Werkstätten und Autohäuser aus der Rhein-Neckar-Region persönlich. Termine sind im Betrieb, in der Agentur am Rathausplatz 7 in Dossenheim, per Video oder telefonisch unter 06221 866798 möglich. Fragen lassen sich auch schnell per WhatsApp klären.
Ein Handwerksbetrieb braucht eine Betriebshaftpflicht, die ausdrücklich Bearbeitungsschäden, Tätigkeitsschäden beim Kunden und Mietsachschäden einschließt. Dazu kommen je nach Gewerk Schäden durch Leitungswasser, Umweltschäden und Schlüsselverlust. Die Deckungssumme sollte hoch genug für schwere Personenschäden sein.
Ausführliche AntwortFür die meisten Betriebe ist sie gesetzlich nicht vorgeschrieben. Für einige Tätigkeiten ist sie aber Pflicht, etwa für Bewachungsgewerbe oder bestimmte Sachverständige, und viele Auftraggeber verlangen sie im Vertrag. Unabhängig davon haftet ein Betrieb für Schäden unbegrenzt.
Ausführliche AntwortDer Beitrag hängt vor allem von Branche, Umsatz oder Lohnsumme, Mitarbeiterzahl, Deckungssumme und Vorschäden ab. Ein Büro-Dienstleister zahlt meist deutlich weniger als ein Dachdecker. Ein verlässlicher Beitrag ergibt sich nur aus einem Angebot für Ihren Betrieb.
Ausführliche AntwortDie Betriebshaftpflicht deckt vor allem Personen- und Sachschäden. Die Berufshaftpflicht, auch Vermögensschadenhaftpflicht, deckt reine Vermögensschäden durch fehlerhafte Beratung oder Planung. Beratende Berufe brauchen oft beides.
Wer Produkte herstellt, verarbeitet, importiert oder unter eigenem Namen verkauft, sollte die Produkthaftpflicht einschließen. Sie zahlt Schäden, die durch fehlerhafte Produkte nach der Auslieferung entstehen. Oft ist sie als Baustein in der Betriebshaftpflicht enthalten.
Ja, Schäden, die Mitarbeiter bei der Arbeit Dritten zufügen, sind mitversichert. Arbeitsunfälle der eigenen Mitarbeiter sind dagegen Sache der Berufsgenossenschaft. Ansprüche der Mitarbeiter untereinander sind in diesem Rahmen meist ausgeschlossen.
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