
Ihre Schreinerei in der Region Heidelberg & Bergstraße verdient den besten Schutz. Ob Werkstattbrand, Maschinenschaden oder ein Kratzer beim Kunden – wir sichern Ihr Handwerk rundum ab. Als Allianz Generalvertretung kennen wir die spezifischen Risiken des Schreinerhandwerks und entwickeln passgenaue Versicherungslösungen.
Schreinereien, Tischlereien, Möbelbauer und Holzwerkstätten mit 1–50 Mitarbeitern in der Rhein-Neckar-Region.

Betriebshaftpflicht
erklärt von Marco

Inhaltsversicherung
erklärt von Marco

Firmenrechtsschutz
erklärt von Albert

Cyberversicherung
erklärt von Albert
Kostenlos & unverbindlich · Antwort innerhalb von 24 Stunden
Beratung zu den typischen Risiken von Handwerksbetrieben. Feste Ansprechpartner in der Region.
Betriebshaftpflicht, Inhalt, Maschinen und BU in einem maßgeschneiderten Gewerbepaket.
Direkter Draht zur Allianz Schadenabteilung – kein langes Warten, schnelle Regulierung.
Individuelle Anpassung an Ihren Maschinenpark, Lagerbestand und Umsatz.
Das Schreinerhandwerk vereint traditionelle Fertigkeiten mit modernster Technik. CNC-Fräsen im Wert von 100.000 € und mehr, hochwertige Massivhölzer im Lager und empfindliche Kundenmöbel in der Werkstatt – die Sachwerte in einer modernen Schreinerei sind beträchtlich. Ein Werkstattbrand durch Holzstaub-Entzündung kann innerhalb von Minuten existenzbedrohende Schäden verursachen. Gleichzeitig bergen Montagearbeiten vor Ort Risiken: Ein versehentlicher Kratzer auf dem Kundenparkett oder ein umgefallenes Werkstück im Neubau – die Haftungsrisiken sind vielfältig.
Eine gute Betriebshaftpflicht für Schreinereien deckt nicht nur klassische Personen- und Sachschäden ab, sondern auch die sogenannten Bearbeitungsschäden – also Schäden an Sachen, die Sie gerade bearbeiten. Besonders wichtig: Der Einschluss von Tätigkeitsschäden beim Kunden, die Mitversicherung von Subunternehmern und eine ausreichende Deckungssumme von mindestens 5 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden.
Moderne Schreinereien arbeiten mit hochspezialisierten Maschinen: CNC-Bearbeitungszentren, Kantenanleimmaschinen, Breitbandschleifmaschinen und Formatkreissägen. Ein technischer Defekt oder Bedienungsfehler kann schnell fünfstellige Reparaturkosten verursachen. Die Maschinenversicherung der Allianz deckt innere Betriebsschäden, Bedienungsfehler, Kurzschluss und sogar Konstruktionsfehler ab.
In einer Schreinerei bei Heidelberg entzündet sich Holzstaub an der Absauganlage. Der Brand zerstört Maschinen im Wert von 180.000 € und Kundenaufträge für 40.000 €. Die Inhaltsversicherung ersetzt den Sachschaden, die Betriebsunterbrechungsversicherung deckt den Umsatzausfall für 3 Monate.
Beim Einbau einer Einbauküche rutscht dem Monteur ein Oberschrank ab und beschädigt den frisch verlegten Parkettboden. Schaden: 8.500 €. Die Betriebshaftpflicht übernimmt die komplette Reparatur und den Nutzungsausfall.
Die Spindel der CNC-Fräse (Wert: 120.000 €) fällt durch einen Lagerschaden aus. Reparaturkosten: 15.000 €. Die Maschinenversicherung übernimmt die Reparatur und stellt eine Ersatzmaschine bereit.
Vertiefen Sie Ihr Wissen mit unseren ausführlichen Ratgebern – kostenlos und unverbindlich.
Kostenlose & unverbindliche Beratung speziell für Schreinereien & Tischlereien. Wir erstellen Ihr individuelles Versicherungspaket.
Kostenlos und unverbindlich. Per Formular, WhatsApp, Telefon oder direkt einen Termin buchen.
Kurze Antwort
Für Schreinereien und Tischlereien sind vor allem diese Versicherungen wichtig: Betriebshaftpflicht, Inhaltsversicherung, Maschinenversicherung und Betriebsunterbrechung. An erster Stelle steht die Haftpflicht, weil Schäden bei Kunden und Dritten unbegrenzt teuer werden können. Welche Bausteine Ihr Betrieb genau braucht, hängt von Tätigkeit, Umsatz und Mitarbeiterzahl ab.
Die Allianz Generalvertretung Albert Klee in Dossenheim bei Heidelberg berät Schreinereien und Tischlereien in der Rhein-Neckar-Region persönlich zur Gewerbeversicherung, weil jede Branche eigene Risiken hat und Lücken oft erst im Schadenfall sichtbar werden.
Stand: 21.10.2026 · Allgemeine Information, keine individuelle Beratung · Albert Klee, Versicherungsvertreter (Reg.-Nr. D-P08Y-WGE61-73)
Für Schreinereien und Tischlereien sind vor allem Betriebshaftpflicht, Inhaltsversicherung, Maschinenversicherung und Betriebsunterbrechung wichtig. Die Haftpflicht schützt vor Ansprüchen von Kunden und Dritten, die übrigen Bausteine sichern Einrichtung, Ertrag und Mitarbeiter ab. Die genaue Zusammenstellung hängt von Tätigkeit, Umsatz und Mitarbeiterzahl ab.
Die Allianz Generalvertretung Albert Klee in Dossenheim bei Heidelberg berät Schreinereien und Tischlereien aus der Rhein-Neckar-Region persönlich. Termine sind im Betrieb, in der Agentur am Rathausplatz 7 in Dossenheim, per Video oder telefonisch unter 06221 866798 möglich. Fragen lassen sich auch schnell per WhatsApp klären.
Ein Handwerksbetrieb braucht eine Betriebshaftpflicht, die ausdrücklich Bearbeitungsschäden, Tätigkeitsschäden beim Kunden und Mietsachschäden einschließt. Dazu kommen je nach Gewerk Schäden durch Leitungswasser, Umweltschäden und Schlüsselverlust. Die Deckungssumme sollte hoch genug für schwere Personenschäden sein.
Ausführliche AntwortFür die meisten Betriebe ist sie gesetzlich nicht vorgeschrieben. Für einige Tätigkeiten ist sie aber Pflicht, etwa für Bewachungsgewerbe oder bestimmte Sachverständige, und viele Auftraggeber verlangen sie im Vertrag. Unabhängig davon haftet ein Betrieb für Schäden unbegrenzt.
Ausführliche AntwortDer Beitrag hängt vor allem von Branche, Umsatz oder Lohnsumme, Mitarbeiterzahl, Deckungssumme und Vorschäden ab. Ein Büro-Dienstleister zahlt meist deutlich weniger als ein Dachdecker. Ein verlässlicher Beitrag ergibt sich nur aus einem Angebot für Ihren Betrieb.
Ausführliche AntwortDie Betriebshaftpflicht deckt vor allem Personen- und Sachschäden. Die Berufshaftpflicht, auch Vermögensschadenhaftpflicht, deckt reine Vermögensschäden durch fehlerhafte Beratung oder Planung. Beratende Berufe brauchen oft beides.
Wer Produkte herstellt, verarbeitet, importiert oder unter eigenem Namen verkauft, sollte die Produkthaftpflicht einschließen. Sie zahlt Schäden, die durch fehlerhafte Produkte nach der Auslieferung entstehen. Oft ist sie als Baustein in der Betriebshaftpflicht enthalten.
Ja, Schäden, die Mitarbeiter bei der Arbeit Dritten zufügen, sind mitversichert. Arbeitsunfälle der eigenen Mitarbeiter sind dagegen Sache der Berufsgenossenschaft. Ansprüche der Mitarbeiter untereinander sind in diesem Rahmen meist ausgeschlossen.
Persönlich beraten lassen, kostenlos und unverbindlich: