
Managerhaftung professionell absichern.
Geschäftsführer und Vorstände haften persönlich mit ihrem Privatvermögen. Die D&O-Versicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Managementfehlern – ein Muss für jeden Geschäftsführer.
Für Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte von Unternehmen in der Region Heidelberg und Rhein-Neckar.

Kostenlos & unverbindlich · Antwort innerhalb von 24 Stunden
Konkrete Beispiele aus der Praxis, damit du weißt, wann und wie deine Versicherung für dich da ist.
Eine Investitionsentscheidung führt zu Verlusten. Gesellschafter verklagen den Geschäftsführer persönlich – die D&O übernimmt Verteidigung und Schadensersatz.
Der Vorwurf der verspäteten Insolvenzanmeldung steht im Raum. Die D&O deckt die enormen Verteidigungskosten und mögliche persönliche Haftung.
Ein Compliance-Verstoß im Unternehmen wird dem Geschäftsführer angelastet. Die D&O schützt sein Privatvermögen vor Regressforderungen.
Das Finanzamt macht den GF persönlich für nicht abgeführte Lohnsteuer haftbar. Die D&O übernimmt die Verteidigung.
Nach §43 GmbHG haften Geschäftsführer persönlich und unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen für Pflichtverletzungen. Eine falsche Geschäftsentscheidung, ein Compliance-Verstoß oder eine Insolvenzverschleppung können das gesamte Privatvermögen bedrohen. Die D&O-Versicherung übernimmt die Kosten für Rechtsverteidigung und Schadensersatz.

Persönliche Haftung absichern
Privatvermögen schützen
Für GmbH & AG
Auch für Aufsichtsräte
Schütze dein persönliches Vermögen vor Haftungsansprüchen.
Übernahme der Kosten für die rechtliche Verteidigung.
Professionelles Krisenmanagement im Schadensfall.
Kurze Antwort
Die D&O-Versicherung schützt Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte, wenn sie wegen Pflichtverletzungen persönlich für Vermögensschäden in Anspruch genommen werden. Geschäftsführer einer GmbH haften gegenüber der Gesellschaft bei Pflichtverletzungen mit ihrem Privatvermögen. Die Versicherung zahlt berechtigte Ansprüche und die Abwehr unberechtigter Forderungen.
Die Allianz Generalvertretung Albert Klee in Dossenheim bei Heidelberg berät Geschäftsführer, Vorstände und Gesellschafter persönlich zur D&O-Versicherung, weil Deckungssumme, Nachmeldefrist und versicherte Personen zur Größe und Struktur des Unternehmens passen müssen.
Stand: 21.10.2026 · Allgemeine Information, keine individuelle Beratung · Albert Klee, Versicherungsvertreter (Reg.-Nr. D-P08Y-WGE61-73)
Für die meisten GmbH-Geschäftsführer ist eine D&O-Versicherung sinnvoll. Nach dem GmbH-Gesetz haften sie der Gesellschaft für Schäden aus Pflichtverletzungen persönlich und unbegrenzt. Das gilt auch für Gesellschafter-Geschäftsführer, etwa gegenüber Mitgesellschaftern oder einem Insolvenzverwalter.
Ausführliche AntwortDie Deckungssumme sollte sich an Umsatz, Bilanzsumme und Risiko des Unternehmens orientieren. Für kleine GmbHs beginnen gängige Summen oft bei 1 Mio. €, größere Unternehmen wählen deutlich mehr. Da die Summe meist für alle versicherten Personen und Schäden eines Jahres gilt, sollte sie nicht zu knapp sein.
Ausführliche AntwortClaims-made heißt, dass der Zeitpunkt der Anspruchserhebung entscheidet, nicht der Zeitpunkt des Fehlers. Versichert ist ein Schaden, wenn der Anspruch während der Vertragslaufzeit erhoben wird. Achten Sie deshalb auf Rückwärtsdeckung und ausreichende Nachmeldefristen.
Ausführliche AntwortAuch Vorstände von Vereinen und Stiftungen können persönlich haften. Ehrenamtliche Vorstände haben zwar gesetzliche Haftungserleichterungen, sind aber nicht vollständig geschützt. Für größere Vereine ist eine D&O-Versicherung deshalb sinnvoll.
Die D&O schützt Führungskräfte für Fehler in der Unternehmensleitung. Die Berufshaftpflicht schützt das Unternehmen für Fehler bei Leistungen gegenüber Kunden. Viele Unternehmen brauchen beide.
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