Ratgeber

    D&O-Versicherung – Ratgeber 2026

    Geschäftsführer haften mit Ihrem Privatvermögen.

    D&O-Versicherung – Ratgeber 2026

    Was viele nicht wissen: Geschäftsführer und Vorstände haften persönlich und unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen für Fehler in der Unternehmensführung. Die D&O-Versicherung schützt vor dieser existenzbedrohenden Haftung.

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    Wofür haften Geschäftsführer persönlich?

    Fehlerhafte Geschäftsentscheidungen, Verletzung von Sorgfaltspflichten, Insolvenzverschleppung, Steuervergehen, Verstöße gegen Compliance-Vorschriften, NIS2-Verstöße bei IT-Sicherheit.

    Die Haftung ist unbeschränkt – also auch mit Haus, Auto und Ersparnissen.

    Innenhaftung vs. Außenhaftung

    Innenhaftung: Das eigene Unternehmen verklagt den Geschäftsführer (z.B.

    nach Gesellschafterwechsel). Außenhaftung: Dritte verklagen den Geschäftsführer (Gläubiger, Behörden, Kunden). Beide Richtungen sind durch die D&O abgedeckt.

    Kosten

    Für kleine GmbH (bis 1 Mio.

    € Umsatz): ab 500 €/Jahr. Mittelstand (bis 10 Mio. €): ab 2.000 €/Jahr. Die Kosten sind im Vergleich zum Haftungsrisiko minimal.

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    Checkliste

    D&O für jeden Geschäftsführer
    Deckungssumme mind. 500.000 €
    Innenhaftung einschließen
    Strafrechtsschutz als Ergänzung
    Nachhaftung bei Ausscheiden
    Auch für ehrenamtliche Vorstände

    Häufige Fragen

    D&O-Versicherung: Fragen und Antworten

    Kurze Antwort

    Die D&O-Versicherung schützt Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte, wenn sie wegen Pflichtverletzungen persönlich für Vermögensschäden in Anspruch genommen werden. Geschäftsführer einer GmbH haften gegenüber der Gesellschaft bei Pflichtverletzungen mit ihrem Privatvermögen. Die Versicherung zahlt berechtigte Ansprüche und die Abwehr unberechtigter Forderungen.

    Die Allianz Generalvertretung Albert Klee in Dossenheim bei Heidelberg berät Geschäftsführer, Vorstände und Gesellschafter persönlich zur D&O-Versicherung, weil Deckungssumme, Nachmeldefrist und versicherte Personen zur Größe und Struktur des Unternehmens passen müssen.

    Stand: 21.10.2026 · Allgemeine Information, keine individuelle Beratung · Albert Klee, Versicherungsvertreter (Reg.-Nr. D-P08Y-WGE61-73)

    Braucht ein GmbH-Geschäftsführer eine D&O-Versicherung?

    Für die meisten GmbH-Geschäftsführer ist eine D&O-Versicherung sinnvoll. Nach dem GmbH-Gesetz haften sie der Gesellschaft für Schäden aus Pflichtverletzungen persönlich und unbegrenzt. Das gilt auch für Gesellschafter-Geschäftsführer, etwa gegenüber Mitgesellschaftern oder einem Insolvenzverwalter.

    Ausführliche Antwort
    Welche Deckungssumme braucht eine D&O-Versicherung?

    Die Deckungssumme sollte sich an Umsatz, Bilanzsumme und Risiko des Unternehmens orientieren. Für kleine GmbHs beginnen gängige Summen oft bei 1 Mio. €, größere Unternehmen wählen deutlich mehr. Da die Summe meist für alle versicherten Personen und Schäden eines Jahres gilt, sollte sie nicht zu knapp sein.

    Ausführliche Antwort
    Was bedeutet Claims-made bei der D&O-Versicherung?

    Claims-made heißt, dass der Zeitpunkt der Anspruchserhebung entscheidet, nicht der Zeitpunkt des Fehlers. Versichert ist ein Schaden, wenn der Anspruch während der Vertragslaufzeit erhoben wird. Achten Sie deshalb auf Rückwärtsdeckung und ausreichende Nachmeldefristen.

    Ausführliche Antwort
    Brauchen auch Vereinsvorstände eine D&O-Versicherung?

    Auch Vorstände von Vereinen und Stiftungen können persönlich haften. Ehrenamtliche Vorstände haben zwar gesetzliche Haftungserleichterungen, sind aber nicht vollständig geschützt. Für größere Vereine ist eine D&O-Versicherung deshalb sinnvoll.

    Was ist der Unterschied zwischen D&O und Berufshaftpflicht?

    Die D&O schützt Führungskräfte für Fehler in der Unternehmensleitung. Die Berufshaftpflicht schützt das Unternehmen für Fehler bei Leistungen gegenüber Kunden. Viele Unternehmen brauchen beide.

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