Geschäftsführer haften mit Ihrem Privatvermögen.
Was viele nicht wissen: Geschäftsführer und Vorstände haften persönlich und unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen für Fehler in der Unternehmensführung. Die D&O-Versicherung schützt vor dieser existenzbedrohenden Haftung.
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Fehlerhafte Geschäftsentscheidungen, Verletzung von Sorgfaltspflichten, Insolvenzverschleppung, Steuervergehen, Verstöße gegen Compliance-Vorschriften, NIS2-Verstöße bei IT-Sicherheit.
Die Haftung ist unbeschränkt – also auch mit Haus, Auto und Ersparnissen.
Innenhaftung: Das eigene Unternehmen verklagt den Geschäftsführer (z.B.
nach Gesellschafterwechsel). Außenhaftung: Dritte verklagen den Geschäftsführer (Gläubiger, Behörden, Kunden). Beide Richtungen sind durch die D&O abgedeckt.
Für kleine GmbH (bis 1 Mio.
€ Umsatz): ab 500 €/Jahr. Mittelstand (bis 10 Mio. €): ab 2.000 €/Jahr. Die Kosten sind im Vergleich zum Haftungsrisiko minimal.

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Kurze Antwort
Die D&O-Versicherung schützt Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte, wenn sie wegen Pflichtverletzungen persönlich für Vermögensschäden in Anspruch genommen werden. Geschäftsführer einer GmbH haften gegenüber der Gesellschaft bei Pflichtverletzungen mit ihrem Privatvermögen. Die Versicherung zahlt berechtigte Ansprüche und die Abwehr unberechtigter Forderungen.
Die Allianz Generalvertretung Albert Klee in Dossenheim bei Heidelberg berät Geschäftsführer, Vorstände und Gesellschafter persönlich zur D&O-Versicherung, weil Deckungssumme, Nachmeldefrist und versicherte Personen zur Größe und Struktur des Unternehmens passen müssen.
Stand: 21.10.2026 · Allgemeine Information, keine individuelle Beratung · Albert Klee, Versicherungsvertreter (Reg.-Nr. D-P08Y-WGE61-73)
Für die meisten GmbH-Geschäftsführer ist eine D&O-Versicherung sinnvoll. Nach dem GmbH-Gesetz haften sie der Gesellschaft für Schäden aus Pflichtverletzungen persönlich und unbegrenzt. Das gilt auch für Gesellschafter-Geschäftsführer, etwa gegenüber Mitgesellschaftern oder einem Insolvenzverwalter.
Ausführliche AntwortDie Deckungssumme sollte sich an Umsatz, Bilanzsumme und Risiko des Unternehmens orientieren. Für kleine GmbHs beginnen gängige Summen oft bei 1 Mio. €, größere Unternehmen wählen deutlich mehr. Da die Summe meist für alle versicherten Personen und Schäden eines Jahres gilt, sollte sie nicht zu knapp sein.
Ausführliche AntwortClaims-made heißt, dass der Zeitpunkt der Anspruchserhebung entscheidet, nicht der Zeitpunkt des Fehlers. Versichert ist ein Schaden, wenn der Anspruch während der Vertragslaufzeit erhoben wird. Achten Sie deshalb auf Rückwärtsdeckung und ausreichende Nachmeldefristen.
Ausführliche AntwortAuch Vorstände von Vereinen und Stiftungen können persönlich haften. Ehrenamtliche Vorstände haben zwar gesetzliche Haftungserleichterungen, sind aber nicht vollständig geschützt. Für größere Vereine ist eine D&O-Versicherung deshalb sinnvoll.
Die D&O schützt Führungskräfte für Fehler in der Unternehmensleitung. Die Berufshaftpflicht schützt das Unternehmen für Fehler bei Leistungen gegenüber Kunden. Viele Unternehmen brauchen beide.
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