
Ihr Friseursalon in der Region Heidelberg & Bergstraße – allergische Reaktionen, Verbrennungen, beschädigte Kleidung: Die Risiken im Friseurhandwerk sind real. Wir schützen Ihren Salon professionell.
Friseursalons, Barbershops, mobile Friseure und Salon-Ketten.

Betriebshaftpflicht
erklärt von Marco

Inhaltsversicherung
erklärt von Marco

Firmenrechtsschutz
erklärt von Albert

Cyberversicherung
erklärt von Albert
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Maßgeschneidert für Friseursalons: Haftpflicht, Inhalt und BU.
Spezielle Deckung für allergische Reaktionen auf Haarprodukte.
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Sofortiger Versicherungsbeginn möglich.
Ein Tropfen Haarfarbe auf der Designer-Bluse, eine allergische Reaktion auf die Blondierung, eine Verbrennung durch das Lockeneisen – im Friseursalon können kleine Missgeschicke teure Folgen haben. Besonders kritisch: allergische Reaktionen auf Haarfärbemittel, die im schlimmsten Fall zu Anaphylaxie führen können. Eine gute Betriebshaftpflicht ist unverzichtbar.
Eine Kundin erleidet eine schwere allergische Reaktion auf ein neues Haarfärbemittel. Behandlung in der Notaufnahme, 2 Tage Krankenhaus. Kosten und Schmerzensgeld: 12.000 €. Die Betriebshaftpflicht übernimmt.
Beim Färben tropft Farbe auf den Seidenschal einer Kundin. Wert: 980 €. Die Betriebshaftpflicht ersetzt den Zeitwert.
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Kurze Antwort
Für Friseure und Friseursalons sind vor allem diese Versicherungen wichtig: Betriebshaftpflicht, Inhaltsversicherung, Betriebsunterbrechung und Unfallversicherung. An erster Stelle steht die Haftpflicht, weil Schäden bei Kunden und Dritten unbegrenzt teuer werden können. Welche Bausteine Ihr Betrieb genau braucht, hängt von Tätigkeit, Umsatz und Mitarbeiterzahl ab.
Die Allianz Generalvertretung Albert Klee in Dossenheim bei Heidelberg berät Friseure und Friseursalons in der Rhein-Neckar-Region persönlich zur Gewerbeversicherung, weil jede Branche eigene Risiken hat und Lücken oft erst im Schadenfall sichtbar werden.
Stand: 21.10.2026 · Allgemeine Information, keine individuelle Beratung · Albert Klee, Versicherungsvertreter (Reg.-Nr. D-P08Y-WGE61-73)
Für Friseure und Friseursalons sind vor allem Betriebshaftpflicht, Inhaltsversicherung, Betriebsunterbrechung und Unfallversicherung wichtig. Die Haftpflicht schützt vor Ansprüchen von Kunden und Dritten, die übrigen Bausteine sichern Einrichtung, Ertrag und Mitarbeiter ab. Die genaue Zusammenstellung hängt von Tätigkeit, Umsatz und Mitarbeiterzahl ab.
Die Allianz Generalvertretung Albert Klee in Dossenheim bei Heidelberg berät Friseure und Friseursalons aus der Rhein-Neckar-Region persönlich. Termine sind im Betrieb, in der Agentur am Rathausplatz 7 in Dossenheim, per Video oder telefonisch unter 06221 866798 möglich. Fragen lassen sich auch schnell per WhatsApp klären.
Ein Handwerksbetrieb braucht eine Betriebshaftpflicht, die ausdrücklich Bearbeitungsschäden, Tätigkeitsschäden beim Kunden und Mietsachschäden einschließt. Dazu kommen je nach Gewerk Schäden durch Leitungswasser, Umweltschäden und Schlüsselverlust. Die Deckungssumme sollte hoch genug für schwere Personenschäden sein.
Ausführliche AntwortFür die meisten Betriebe ist sie gesetzlich nicht vorgeschrieben. Für einige Tätigkeiten ist sie aber Pflicht, etwa für Bewachungsgewerbe oder bestimmte Sachverständige, und viele Auftraggeber verlangen sie im Vertrag. Unabhängig davon haftet ein Betrieb für Schäden unbegrenzt.
Ausführliche AntwortDer Beitrag hängt vor allem von Branche, Umsatz oder Lohnsumme, Mitarbeiterzahl, Deckungssumme und Vorschäden ab. Ein Büro-Dienstleister zahlt meist deutlich weniger als ein Dachdecker. Ein verlässlicher Beitrag ergibt sich nur aus einem Angebot für Ihren Betrieb.
Ausführliche AntwortDie Betriebshaftpflicht deckt vor allem Personen- und Sachschäden. Die Berufshaftpflicht, auch Vermögensschadenhaftpflicht, deckt reine Vermögensschäden durch fehlerhafte Beratung oder Planung. Beratende Berufe brauchen oft beides.
Wer Produkte herstellt, verarbeitet, importiert oder unter eigenem Namen verkauft, sollte die Produkthaftpflicht einschließen. Sie zahlt Schäden, die durch fehlerhafte Produkte nach der Auslieferung entstehen. Oft ist sie als Baustein in der Betriebshaftpflicht enthalten.
Ja, Schäden, die Mitarbeiter bei der Arbeit Dritten zufügen, sind mitversichert. Arbeitsunfälle der eigenen Mitarbeiter sind dagegen Sache der Berufsgenossenschaft. Ansprüche der Mitarbeiter untereinander sind in diesem Rahmen meist ausgeschlossen.
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