
Ihr Tattoo-Studio in der Region Heidelberg & Bergstraße – jeder Stich ist Verantwortung. Infektionen, allergische Reaktionen, unzufriedene Kunden: Wir bieten den passenden Versicherungsschutz für Tätowierer.
Tätowierer, Piercing-Studios, Permanent-Make-up-Studios und Body-Modification-Künstler.

Betriebshaftpflicht
erklärt von Marco

Inhaltsversicherung
erklärt von Marco

Firmenrechtsschutz
erklärt von Albert

Cyberversicherung
erklärt von Albert
Kostenlos & unverbindlich · Antwort innerhalb von 24 Stunden
Versicherungskonzepte speziell für die Body-Art-Branche.
Umfassende Deckung für Infektionsrisiken und Hygieneprobleme.
Absicherung auch bei ästhetischen Beschwerden der Kunden.
Faire Preise für Solo-Tätowierer und Studios.
Tätowieren ist Körperkunst – aber auch ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Jede Sitzung birgt Risiken: Infektionen durch unzureichende Hygiene, allergische Reaktionen auf Farbpigmente, unerwünschte Narbenbildung oder schlicht ein Motiv, das nicht den Erwartungen entspricht. Die Berufshaftpflicht schützt gegen all diese Szenarien.
Ein Kunde entwickelt eine schwere Infektion an einem frisch gestochenen Tattoo. Behandlungskosten und Schmerzensgeld: 8.500 €. Die Berufshaftpflicht reguliert nach Prüfung der Hygienemaßnahmen.
Eine Kundin reagiert allergisch auf rotes Farbpigment. Das Tattoo muss chirurgisch entfernt werden. Kosten: 15.000 €. Die Berufshaftpflicht übernimmt.
Vertiefen Sie Ihr Wissen mit unseren ausführlichen Ratgebern – kostenlos und unverbindlich.
Kostenlose & unverbindliche Beratung speziell für Tätowierer & Tattoo-Studios. Wir erstellen Ihr individuelles Versicherungspaket.
Kostenlos und unverbindlich. Per Formular, WhatsApp, Telefon oder direkt einen Termin buchen.
Kurze Antwort
Für Tätowierer und Tattoo-Studios sind vor allem diese Versicherungen wichtig: Berufshaftpflicht, Inhaltsversicherung, Betriebshaftpflicht und Rechtsschutzversicherung. An erster Stelle steht die Haftpflicht, weil Schäden bei Kunden und Dritten unbegrenzt teuer werden können. Welche Bausteine Ihr Betrieb genau braucht, hängt von Tätigkeit, Umsatz und Mitarbeiterzahl ab.
Die Allianz Generalvertretung Albert Klee in Dossenheim bei Heidelberg berät Tätowierer und Tattoo-Studios in der Rhein-Neckar-Region persönlich zur Gewerbeversicherung, weil jede Branche eigene Risiken hat und Lücken oft erst im Schadenfall sichtbar werden.
Stand: 21.10.2026 · Allgemeine Information, keine individuelle Beratung · Albert Klee, Versicherungsvertreter (Reg.-Nr. D-P08Y-WGE61-73)
Für Tätowierer und Tattoo-Studios sind vor allem Berufshaftpflicht, Inhaltsversicherung, Betriebshaftpflicht und Rechtsschutzversicherung wichtig. Die Haftpflicht schützt vor Ansprüchen von Kunden und Dritten, die übrigen Bausteine sichern Einrichtung, Ertrag und Mitarbeiter ab. Die genaue Zusammenstellung hängt von Tätigkeit, Umsatz und Mitarbeiterzahl ab.
Die Allianz Generalvertretung Albert Klee in Dossenheim bei Heidelberg berät Tätowierer und Tattoo-Studios aus der Rhein-Neckar-Region persönlich. Termine sind im Betrieb, in der Agentur am Rathausplatz 7 in Dossenheim, per Video oder telefonisch unter 06221 866798 möglich. Fragen lassen sich auch schnell per WhatsApp klären.
Ein Handwerksbetrieb braucht eine Betriebshaftpflicht, die ausdrücklich Bearbeitungsschäden, Tätigkeitsschäden beim Kunden und Mietsachschäden einschließt. Dazu kommen je nach Gewerk Schäden durch Leitungswasser, Umweltschäden und Schlüsselverlust. Die Deckungssumme sollte hoch genug für schwere Personenschäden sein.
Ausführliche AntwortFür die meisten Betriebe ist sie gesetzlich nicht vorgeschrieben. Für einige Tätigkeiten ist sie aber Pflicht, etwa für Bewachungsgewerbe oder bestimmte Sachverständige, und viele Auftraggeber verlangen sie im Vertrag. Unabhängig davon haftet ein Betrieb für Schäden unbegrenzt.
Ausführliche AntwortDer Beitrag hängt vor allem von Branche, Umsatz oder Lohnsumme, Mitarbeiterzahl, Deckungssumme und Vorschäden ab. Ein Büro-Dienstleister zahlt meist deutlich weniger als ein Dachdecker. Ein verlässlicher Beitrag ergibt sich nur aus einem Angebot für Ihren Betrieb.
Ausführliche AntwortDie Betriebshaftpflicht deckt vor allem Personen- und Sachschäden. Die Berufshaftpflicht, auch Vermögensschadenhaftpflicht, deckt reine Vermögensschäden durch fehlerhafte Beratung oder Planung. Beratende Berufe brauchen oft beides.
Wer Produkte herstellt, verarbeitet, importiert oder unter eigenem Namen verkauft, sollte die Produkthaftpflicht einschließen. Sie zahlt Schäden, die durch fehlerhafte Produkte nach der Auslieferung entstehen. Oft ist sie als Baustein in der Betriebshaftpflicht enthalten.
Ja, Schäden, die Mitarbeiter bei der Arbeit Dritten zufügen, sind mitversichert. Arbeitsunfälle der eigenen Mitarbeiter sind dagegen Sache der Berufsgenossenschaft. Ansprüche der Mitarbeiter untereinander sind in diesem Rahmen meist ausgeschlossen.
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