Ohne Betriebshaftpflicht riskieren Sie Ihre Existenz.
Die Betriebshaftpflicht ist die wichtigste Versicherung für jedes Unternehmen. Sie schützt vor Schadenersatzansprüchen Dritter und ist in vielen Branchen Voraussetzung für Aufträge.
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Personenschäden: Verletzung von Kunden, Passanten, Besuchern auf dem Betriebsgelände.
Sachschäden: Beschädigung fremden Eigentums durch Ihre Arbeit. Vermögensschäden: Finanzielle Folgeschäden. Produkthaftpflicht: Schäden durch hergestellte oder gelieferte Produkte. Umweltschäden: Haftpflicht nach Umweltschadensgesetz.
Handwerker: Erweiterte Deckung für Bearbeitungsschäden und Tätigkeitsschäden am bearbeiteten Gegenstand.
IT/Berater: Vermögensschadenhaftpflicht für Beratungsfehler. Gastro/Handel: Produkthaftpflicht und Lebensmittelhygiene. Baugewerbe: Bauherren-Haftpflicht und Subunternehmer-Deckung.
Freiberufler/Büro: ab 150 €/Jahr.
Handel: ab 300 €/Jahr. Handwerk: ab 400 €/Jahr. Gastronomie: ab 500 €/Jahr. Baugewerbe: ab 800 €/Jahr. Die Kosten hängen von Umsatz, Mitarbeiterzahl und Branchenrisiko ab.

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Kurze Antwort
Die Betriebshaftpflicht zahlt Personen- und Sachschäden, die Sie, Ihre Mitarbeiter oder Ihr Betrieb anderen zufügen, und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Sie ist für fast jeden Betrieb die wichtigste Versicherung, auch wenn sie nur für einige Berufe gesetzlich vorgeschrieben ist. Für Handwerker sind Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden beim Kunden besonders wichtig.
Die Allianz Generalvertretung Albert Klee in Dossenheim bei Heidelberg berät Handwerksbetriebe, Händler, Gastronomen und Dienstleister in der Rhein-Neckar-Region persönlich zur Betriebshaftpflicht, weil die passende Deckung von der genauen Tätigkeit und den Risiken beim Kunden abhängt.
Stand: 21.10.2026 · Allgemeine Information, keine individuelle Beratung · Albert Klee, Versicherungsvertreter (Reg.-Nr. D-P08Y-WGE61-73)
Ein Handwerksbetrieb braucht eine Betriebshaftpflicht, die ausdrücklich Bearbeitungsschäden, Tätigkeitsschäden beim Kunden und Mietsachschäden einschließt. Dazu kommen je nach Gewerk Schäden durch Leitungswasser, Umweltschäden und Schlüsselverlust. Die Deckungssumme sollte hoch genug für schwere Personenschäden sein.
Ausführliche AntwortFür die meisten Betriebe ist sie gesetzlich nicht vorgeschrieben. Für einige Tätigkeiten ist sie aber Pflicht, etwa für Bewachungsgewerbe oder bestimmte Sachverständige, und viele Auftraggeber verlangen sie im Vertrag. Unabhängig davon haftet ein Betrieb für Schäden unbegrenzt.
Ausführliche AntwortDer Beitrag hängt vor allem von Branche, Umsatz oder Lohnsumme, Mitarbeiterzahl, Deckungssumme und Vorschäden ab. Ein Büro-Dienstleister zahlt meist deutlich weniger als ein Dachdecker. Ein verlässlicher Beitrag ergibt sich nur aus einem Angebot für Ihren Betrieb.
Ausführliche AntwortDie Betriebshaftpflicht deckt vor allem Personen- und Sachschäden. Die Berufshaftpflicht, auch Vermögensschadenhaftpflicht, deckt reine Vermögensschäden durch fehlerhafte Beratung oder Planung. Beratende Berufe brauchen oft beides.
Wer Produkte herstellt, verarbeitet, importiert oder unter eigenem Namen verkauft, sollte die Produkthaftpflicht einschließen. Sie zahlt Schäden, die durch fehlerhafte Produkte nach der Auslieferung entstehen. Oft ist sie als Baustein in der Betriebshaftpflicht enthalten.
Ja, Schäden, die Mitarbeiter bei der Arbeit Dritten zufügen, sind mitversichert. Arbeitsunfälle der eigenen Mitarbeiter sind dagegen Sache der Berufsgenossenschaft. Ansprüche der Mitarbeiter untereinander sind in diesem Rahmen meist ausgeschlossen.
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