
Unverzichtbarer Schutz für dein Unternehmen.
Die Betriebshaftpflicht schützt dein Unternehmen vor den finanziellen Folgen von Schadensersatzansprüchen Dritter. Ob Personen-, Sach- oder Vermögensschäden – wir sichern dich optimal ab.
Für Unternehmer aller Branchen und Größen in der Region Heidelberg, Mannheim, Bergstraße – vom Handwerksbetrieb bis zum Dienstleister.

Kostenlos & unverbindlich · Antwort innerhalb von 24 Stunden
Konkrete Beispiele aus der Praxis, damit du weißt, wann und wie deine Versicherung für dich da ist.
Bei Installationsarbeiten wird eine teure Produktionsanlage beschädigt. Die Betriebshaftpflicht übernimmt den Schaden von 50.000 €.
Ein Kunde stürzt auf nassem Boden in deinem Laden und bricht sich den Arm. Die Versicherung deckt Behandlungskosten und Schmerzensgeld.
Dein Produkt verursacht beim Kunden einen Sachschaden. Die Betriebshaftpflicht prüft den Anspruch und reguliert berechtigte Forderungen.
Dein beauftragter Subunternehmer beschädigt Eigentum des Auftraggebers. Die Betriebshaftpflicht greift auch bei Schäden durch Erfüllungsgehilfen.
Ein einziger Schadensfall kann existenzbedrohend sein: Ein Handwerker beschädigt bei der Arbeit eine teure Anlage, ein Gastronom serviert ein Gericht, das allergische Reaktionen auslöst, ein IT-Dienstleister verursacht einen Datenverlust. In all diesen Fällen haftet dein Unternehmen – ohne Limit. Die Betriebshaftpflicht prüft den Anspruch, wehrt unberechtigte Forderungen ab und zahlt bei berechtigten Ansprüchen.

In der Region Heidelberg und Bergstraße betreuen wir Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen: Handwerksbetriebe, IT-Dienstleister, Gastronomen, Einzelhändler, Ärzte und viele mehr. Für jede Branche gibt es spezifische Risiken und maßgeschneiderte Tarife. Dein persönlicher Berater bei Allianz Klee kennt deine Branche und findet den optimalen Schutz.

Vermögensschäden inklusive
Weltweiter Schutz möglich
Branchenspezifische Lösungen
Schütze dein Unternehmen vor existenzbedrohenden Schadensersatzforderungen.
Spezielle Tarife für Handwerk, Dienstleistung, Handel und Industrie.
Im Schadensfall stehen wir dir mit schneller, unkomplizierter Regulierung zur Seite.
Kurze Antwort
Die Betriebshaftpflicht zahlt Personen- und Sachschäden, die Sie, Ihre Mitarbeiter oder Ihr Betrieb anderen zufügen, und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Sie ist für fast jeden Betrieb die wichtigste Versicherung, auch wenn sie nur für einige Berufe gesetzlich vorgeschrieben ist. Für Handwerker sind Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden beim Kunden besonders wichtig.
Die Allianz Generalvertretung Albert Klee in Dossenheim bei Heidelberg berät Handwerksbetriebe, Händler, Gastronomen und Dienstleister in der Rhein-Neckar-Region persönlich zur Betriebshaftpflicht, weil die passende Deckung von der genauen Tätigkeit und den Risiken beim Kunden abhängt.
Stand: 21.10.2026 · Allgemeine Information, keine individuelle Beratung · Albert Klee, Versicherungsvertreter (Reg.-Nr. D-P08Y-WGE61-73)
Ein Handwerksbetrieb braucht eine Betriebshaftpflicht, die ausdrücklich Bearbeitungsschäden, Tätigkeitsschäden beim Kunden und Mietsachschäden einschließt. Dazu kommen je nach Gewerk Schäden durch Leitungswasser, Umweltschäden und Schlüsselverlust. Die Deckungssumme sollte hoch genug für schwere Personenschäden sein.
Ausführliche AntwortFür die meisten Betriebe ist sie gesetzlich nicht vorgeschrieben. Für einige Tätigkeiten ist sie aber Pflicht, etwa für Bewachungsgewerbe oder bestimmte Sachverständige, und viele Auftraggeber verlangen sie im Vertrag. Unabhängig davon haftet ein Betrieb für Schäden unbegrenzt.
Ausführliche AntwortDer Beitrag hängt vor allem von Branche, Umsatz oder Lohnsumme, Mitarbeiterzahl, Deckungssumme und Vorschäden ab. Ein Büro-Dienstleister zahlt meist deutlich weniger als ein Dachdecker. Ein verlässlicher Beitrag ergibt sich nur aus einem Angebot für Ihren Betrieb.
Ausführliche AntwortDie Betriebshaftpflicht deckt vor allem Personen- und Sachschäden. Die Berufshaftpflicht, auch Vermögensschadenhaftpflicht, deckt reine Vermögensschäden durch fehlerhafte Beratung oder Planung. Beratende Berufe brauchen oft beides.
Wer Produkte herstellt, verarbeitet, importiert oder unter eigenem Namen verkauft, sollte die Produkthaftpflicht einschließen. Sie zahlt Schäden, die durch fehlerhafte Produkte nach der Auslieferung entstehen. Oft ist sie als Baustein in der Betriebshaftpflicht enthalten.
Ja, Schäden, die Mitarbeiter bei der Arbeit Dritten zufügen, sind mitversichert. Arbeitsunfälle der eigenen Mitarbeiter sind dagegen Sache der Berufsgenossenschaft. Ansprüche der Mitarbeiter untereinander sind in diesem Rahmen meist ausgeschlossen.
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