
Spezialkonzepte für die Immobilienwirtschaft.
Hausverwaltungen und Immobilienprojektierer brauchen maßgeschneiderte Lösungen. Von der Vermögensschadenhaftpflicht über Gebäudeversicherungen bis zur D&O – wir kennen die Risiken deiner Branche und bieten passende Pakete.
Für WEG-Verwaltungen, Mietverwaltungen, Immobilienprojektierer und Property-Management-Unternehmen in der Region Heidelberg, Mannheim und Bergstraße.

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Konkrete Beispiele aus der Praxis, damit du weißt, wann und wie deine Versicherung für dich da ist.
Ein Eigentümer klagt wegen einer fehlerhaften Nebenkostenabrechnung. Die Vermögensschadenhaftpflicht übernimmt die Schadensersatzforderung.
Ein Rohrbruch verursacht Schäden in 4 Wohnungen. Die Gebäudeversicherung reguliert den Schaden zentral über einen Ansprechpartner.
Hacker verschlüsseln die Verwaltungssoftware mit sensiblen Mieterdaten. Die Cyberversicherung deckt IT-Forensik und DSGVO-Beratung.
Eine versäumte Frist führt zu einem Schaden am Gemeinschaftseigentum. Die VSH schützt den Verwalter vor persönlicher Haftung.
Als Hausverwalter trägst du eine enorme Verantwortung: Du verwaltest fremdes Vermögen, triffst Entscheidungen über Instandhaltung und Sanierung und musst rechtliche Vorgaben einhalten. Ein einziger Fehler – eine versäumte Frist, eine fehlerhafte Abrechnung – kann zu hohen Schadensersatzforderungen führen. Die Vermögensschadenhaftpflicht (VSH) ist daher für jeden Verwalter unverzichtbar.

Wir bieten spezielle Rahmenverträge für WEG-Verwaltungen mit großen Gebäudebeständen. Vorteile: attraktive Gruppenkonditionen, einheitliche Vertragsbedingungen, zentrale Schadenabwicklung über einen Ansprechpartner und einfache Verwaltung über ein Onlineportal. Besonders für Verwaltungen in der Metropolregion Rhein-Neckar ein unschlagbarer Service.

Gebäudeversicherung für Bestände
D&O für Geschäftsführer
Cyberrisiken absichern
Wir kennen die spezifischen Risiken von Hausverwaltungen und WEG-Verwaltungen.
Alles aus einer Hand – von der Haftpflicht bis zur Cyberversicherung.
Gebäudeversicherungen für große Bestände zu attraktiven Konditionen.
Kurze Antwort
Hausverwaltungen brauchen vor allem eine Vermögensschadenhaftpflicht, denn Fehler bei Abrechnungen, Fristen oder Beschlüssen verursachen finanzielle Schäden. Für Wohnimmobilienverwalter ist sie nach der Gewerbeordnung Pflicht. Für die verwalteten Objekte kommen Gebäudeversicherung, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht und oft eine D&O für den Verwaltungsbeirat hinzu.
Die Allianz Generalvertretung Albert Klee in Dossenheim bei Heidelberg berät Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften persönlich zu ihren Versicherungen, weil die Pflichtversicherung des Verwalters und der Schutz der Objekte lückenlos zusammenpassen müssen.
Stand: 21.10.2026 · Allgemeine Information, keine individuelle Beratung · Albert Klee, Versicherungsvertreter (Reg.-Nr. D-P08Y-WGE61-73)
Ja, für Wohnimmobilienverwalter. Die Gewerbeordnung schreibt eine Berufshaftpflicht mit mindestens 500.000 € je Schadenfall und 1 Mio. € für alle Schäden eines Jahres vor. Viele Verwaltungen wählen höhere Summen, weil Schäden an großen Anlagen schnell darüber liegen.
Ausführliche AntwortEine Eigentümergemeinschaft braucht eine Wohngebäudeversicherung für das gemeinsame Gebäude und eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Sinnvoll sind außerdem Elementarschutz, Gewässerschadenhaftpflicht bei Öltanks und eine Vermögensschadenhaftpflicht für den Verwaltungsbeirat.
Ausführliche AntwortJa, Mitglieder des Verwaltungsbeirats können bei Pflichtverletzungen haften. Unentgeltlich tätige Beiräte haften nach dem Wohnungseigentumsgesetz nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Vermögensschadenhaftpflicht für den Beirat schützt trotzdem vor Kosten und Streit.
Ausführliche AntwortSchäden am Gemeinschaftseigentum meldet in der Regel die Hausverwaltung an die Gebäudeversicherung der Gemeinschaft. Schäden am eigenen Hausrat meldet jeder Bewohner seiner Hausratversicherung. Eine schnelle Meldung und Fotos erleichtern die Regulierung.
Hausverwaltungen verarbeiten viele personenbezogene Daten und Kontoverbindungen. Ein Angriff kann Abrechnungen und Zahlungen lahmlegen und Datenschutzpflichten auslösen. Eine Cyberversicherung ist deshalb sinnvoll.
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