
Mitarbeiter binden. Steuern sparen. Zukunft sichern.
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist einer der wichtigsten Bausteine moderner Mitarbeiterbindung. Als Arbeitgeber profitierst du von Steuervorteilen und stärkst gleichzeitig die Loyalität deines Teams. Wir gestalten deine bAV so, dass sie bei deiner Belegschaft ankommt – verwaltungsarm und attraktiv.
Für Arbeitgeber und Personalverantwortliche in Unternehmen jeder Größe – vom Einzelunternehmer bis zum mittelständischen Betrieb in der Region Heidelberg, Dossenheim und Bergstraße.

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Konkrete Beispiele aus der Praxis, damit du weißt, wann und wie deine Versicherung für dich da ist.
Dein Wunschkandidat hat zwei Angebote. Dank attraktiver bAV entscheidet er sich für dein Unternehmen – die bAV gibt den Ausschlag.
Du zahlst 200 €/Monat pro Mitarbeiter in die bAV. Die Sozialabgabenersparnis reduziert deine tatsächlichen Kosten auf unter 170 €.
Für Mitarbeiter mit unter 2.575 € Bruttogehalt erhältst du 30 % staatlichen Zuschuss auf deine bAV-Beiträge nach §100 EStG.
Eine attraktive bAV senkt die Fluktuation nachweisbar. Dein Schlüsselmitarbeiter bleibt, weil die Altersvorsorge stimmt.
Die 2-in-1-Komplettlösung der Allianz: Arbeitgeber-Portal und Arbeitnehmer-Infoportal auf einer Plattform. Verwaltung war noch nie so einfach.

Neuanmeldungen, Bestandsübersicht, Abrechnungen und Vertragsänderungen – alles in wenigen Klicks digital erledigt.
Deine Mitarbeiter informieren sich eigenständig über die bAV, nutzen den Betriebsrenten-Rechner und können direkt abschließen.
Verschiedene bAV-Optionen online durchspielen – deine Belegschaft findet die passende Lösung ohne Beratungstermin.
TLS-Verschlüsselung, DSGVO-konform und lückenlose Dokumentation aller Vorgänge – deine Daten sind bestens geschützt.
Bei Fragen steht dir dein persönlicher Vermittler jederzeit zur Seite – telefonisch oder per Mail direkt aus dem Portal.
Importiere auch bAV-Verträge anderer Versicherer und verwalte deinen gesamten Bestand zentral auf einer Plattform.
Ab dem 1.1.2027 startet das staatlich geförderte Altersvorsorgedepot und löst Riester ab – ein ETF-fähiges Wertpapierdepot mit Grundzulage bis 540 Euro pro Jahr plus bis zu 300 Euro je Kind. Für dich als Arbeitgeber ist das die ideale Ergänzung zur bAV: Deine Betriebsrente über das Unternehmen kombiniert mit der neuen privat geförderten Vorsorge deiner Mitarbeitenden ergibt ein stimmiges Gesamtkonzept – ein echtes Recruiting- und Bindungsargument. Details im Ratgeber Altersvorsorgedepot 2027 (siehe /ratgeber/altersvorsorgedepot).

Bei der bAV wandelt dein Mitarbeiter einen Teil seines Bruttogehalts in Vorsorgebeiträge um (Entgeltumwandlung). Diese Beiträge sind steuer- und sozialabgabenfrei – sowohl für den Arbeitnehmer als auch für dich als Arbeitgeber. Zusätzlich bist du seit 2022 verpflichtet, mindestens 15 % auf den umgewandelten Betrag als Zuschuss draufzulegen. Viele Arbeitgeber in der Region Heidelberg nutzen die bAV als strategisches Instrument zur Fachkräftebindung und zahlen freiwillig deutlich mehr.

Die Direktversicherung ist der am häufigsten gewählte Weg und besonders für kleine und mittelständische Unternehmen in Dossenheim und Umgebung geeignet. Sie ist verwaltungsarm und transparent. Für größere Betriebe kommen Pensionsfonds, Unterstützungskassen oder Direktzusagen in Betracht. Wir analysieren deine Unternehmensstruktur und empfehlen den optimalen Weg – passend zu deinem Budget und deinen Zielen.

Beiträge bis zu 302 Euro monatlich (Stand 2026) sind für den Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei. Als Arbeitgeber sparst du die Sozialversicherungsbeiträge auf den umgewandelten Betrag. Besonders attraktiv: Für Geringverdiener (bis 2.575 Euro Bruttomonatsgehalt) erhältst du über den §100 EStG einen staatlichen Zuschuss von 30 % auf deine Arbeitgeberbeiträge. Das macht die bAV auch für Branchen mit niedrigem Lohnniveau hochinteressant.

Steuer- und sozialabgabenoptimiert
Attraktiver Arbeitgeberzuschuss
Digitale Verwaltung für HR
Individuelle Modelle für jede Unternehmensgröße
Eine starke bAV macht dich als Arbeitgeber attraktiver im Wettbewerb um Fachkräfte.
Durch Steuervorteile und Sozialabgabenersparnisse profitierst du als Unternehmer direkt.
Unsere digitalen Lösungen minimieren den Verwaltungsaufwand in deiner HR-Abteilung.
Keine Termine, keine Anmeldung — sofort Klarheit. Mehrere Rechner für dieses Thema:
Berechne deine persönliche Steuer- und Sozialversicherungs-Ersparnis durch Entgeltumwandlung — der echte Netto-Aufwand für deine bAV.
Dein Ergebnis
Tatsächlicher Netto-Aufwand
94 € / Monat
Das geht dir wirklich vom Netto ab.
Steuer + Sozialabgaben gespart
106 €
Grenzsteuersatz ~32 %.
AG-Zuschuss (Pflicht ab 2022)
30 €
Pflicht-Zuschuss von 15 % bei SV-Ersparnis.
Gesamtbeitrag in den Vertrag
230 € / Monat
Inklusive AG-Zuschuss.
Du sparst 106 €/Monat — dein echter Netto-Aufwand für 200 € bAV-Beitrag liegt bei nur 94 €.
bAV-Beratung anfordernPro umgewandeltem Euro spart der Arbeitgeber ca. 20,5 % Sozialversicherungs-Beiträge. Hochgerechnet auf die ganze Belegschaft ergibt das fünf- bis sechsstellige Jahresbeträge — der gesetzliche 15%-Zuschuss finanziert sich daraus oft von selbst.
Dein Ergebnis
Teilnehmende
30 MA
60% von 50
Umwandlung pro Teilnehmer / Monat
152 €
SV-Ersparnis AG / Jahr
11.218 €
20,5% AG-Anteil entfällt auf den umgewandelten Betrag.
AG-Zuschuss (15%) / Jahr
8.208 €
Netto-Effekt Arbeitgeber / Jahr
3.010 €
Reine SV-Ersparnis übersteigt den Zuschuss.
Bei 30 Teilnehmern spart der Arbeitgeber netto 3.010 € pro Jahr — der gesetzliche 15%-Zuschuss finanziert sich aus der SV-Ersparnis selbst.
bAV-Beratung anfragenKurze Antwort
Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung. Arbeitgeber müssen bei neuen Verträgen mindestens 15 % des umgewandelten Betrags zuschießen, soweit sie Sozialversicherungsbeiträge sparen. Beiträge sind bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung steuerfrei und bis 4 % sozialversicherungsfrei.
Die Allianz Generalvertretung Albert Klee in Dossenheim bei Heidelberg berät Arbeitgeber, Personalabteilungen und Betriebsräte in der Rhein-Neckar-Region persönlich zur betrieblichen Altersvorsorge, weil Durchführungsweg, Arbeitgeberzuschuss und Tarifverträge sauber zusammenpassen müssen.
Stand: 21.10.2026 · Allgemeine Information, keine individuelle Beratung · Albert Klee, Versicherungsvertreter (Reg.-Nr. D-P08Y-WGE61-73)
Ja, bei Entgeltumwandlung muss der Arbeitgeber mindestens 15 % des umgewandelten Betrags zuschießen, soweit er dadurch Sozialversicherungsbeiträge spart. Das gilt seit 2022 für alle Verträge in Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Tarifverträge können abweichende Regeln enthalten.
Ausführliche AntwortMit Arbeitgeberzuschuss lohnt sich die bAV für die meisten Angestellten. Beiträge fließen aus dem Bruttogehalt, sodass ein Teil der Einzahlung aus gesparten Steuern und Abgaben stammt. Im Alter sind die Leistungen steuer- und meist auch kranken- und pflegeversicherungspflichtig.
Ausführliche AntwortEs gibt fünf Durchführungswege: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktzusage. Für die meisten kleinen und mittleren Betriebe ist die Direktversicherung der einfachste Weg. Unterstützungskasse und Direktzusage eignen sich vor allem für höhere Versorgungen, etwa für Führungskräfte.
Ausführliche AntwortEine bAV aus Entgeltumwandlung ist sofort unverfallbar. Bei einem Wechsel können Sie den Vertrag privat weiterführen, beitragsfrei stellen oder unter bestimmten Bedingungen zum neuen Arbeitgeber mitnehmen. Ansprüche aus Arbeitgeberbeiträgen werden nach gesetzlichen Fristen unverfallbar.
In Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds sind Beiträge bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung steuerfrei. Sozialversicherungsfrei sind davon 4 %. Die Beitragsbemessungsgrenze wird jedes Jahr angepasst.
Ja, Arbeitgeber erhalten einen Förderbetrag, wenn sie für Beschäftigte mit niedrigem Einkommen zusätzliche Beiträge in die bAV zahlen. Der Zuschuss wird mit der Lohnsteuer verrechnet. Die genauen Grenzen ergeben sich aus § 100 EStG.
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