Verwaltete Immobilien optimal absichern – mit einem Ansprechpartner.
Hausverwaltungen tragen besondere Verantwortung: Sie verwalten fremdes Eigentum und haften für dessen Schutz.
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Pflicht: Wohngebäudeversicherung, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, Elementar.
Empfohlen: Glas, Aufzug, PV. Für die HV selbst: Vermögensschadenhaftpflicht (Pflicht!), Büro-Haftpflicht, Cyber.
Elementarschutz für ALLE Objekte prüfen.
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Kurze Antwort
Hausverwaltungen brauchen vor allem eine Vermögensschadenhaftpflicht, denn Fehler bei Abrechnungen, Fristen oder Beschlüssen verursachen finanzielle Schäden. Für Wohnimmobilienverwalter ist sie nach der Gewerbeordnung Pflicht. Für die verwalteten Objekte kommen Gebäudeversicherung, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht und oft eine D&O für den Verwaltungsbeirat hinzu.
Die Allianz Generalvertretung Albert Klee in Dossenheim bei Heidelberg berät Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften persönlich zu ihren Versicherungen, weil die Pflichtversicherung des Verwalters und der Schutz der Objekte lückenlos zusammenpassen müssen.
Stand: 21.10.2026 · Allgemeine Information, keine individuelle Beratung · Albert Klee, Versicherungsvertreter (Reg.-Nr. D-P08Y-WGE61-73)
Ja, für Wohnimmobilienverwalter. Die Gewerbeordnung schreibt eine Berufshaftpflicht mit mindestens 500.000 € je Schadenfall und 1 Mio. € für alle Schäden eines Jahres vor. Viele Verwaltungen wählen höhere Summen, weil Schäden an großen Anlagen schnell darüber liegen.
Ausführliche AntwortEine Eigentümergemeinschaft braucht eine Wohngebäudeversicherung für das gemeinsame Gebäude und eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Sinnvoll sind außerdem Elementarschutz, Gewässerschadenhaftpflicht bei Öltanks und eine Vermögensschadenhaftpflicht für den Verwaltungsbeirat.
Ausführliche AntwortJa, Mitglieder des Verwaltungsbeirats können bei Pflichtverletzungen haften. Unentgeltlich tätige Beiräte haften nach dem Wohnungseigentumsgesetz nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Vermögensschadenhaftpflicht für den Beirat schützt trotzdem vor Kosten und Streit.
Ausführliche AntwortSchäden am Gemeinschaftseigentum meldet in der Regel die Hausverwaltung an die Gebäudeversicherung der Gemeinschaft. Schäden am eigenen Hausrat meldet jeder Bewohner seiner Hausratversicherung. Eine schnelle Meldung und Fotos erleichtern die Regulierung.
Hausverwaltungen verarbeiten viele personenbezogene Daten und Kontoverbindungen. Ein Angriff kann Abrechnungen und Zahlungen lahmlegen und Datenschutzpflichten auslösen. Eine Cyberversicherung ist deshalb sinnvoll.
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