Wenn Ihr Unternehmen vor Gericht steht.
Arbeitsrechtliche Streitigkeiten, Vertragsstreitigkeiten, Steuerfragen – Unternehmen stehen häufiger vor Gericht als Privatpersonen. Der Firmenrechtsschutz schützt vor den Kosten.
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Arbeitsrecht (häufigster Fall): Kündigungsschutzklagen (Kosten: 5.000-15.000 €).
Vertragsrecht: Streit mit Lieferanten oder Kunden. Steuerrecht: Einspruch gegen Steuerbescheide. Ordnungswidrigkeiten: Bußgelder und Auflagen.
Arbeitsrecht: Für Streitigkeiten mit Mitarbeitern.
Vertrags-/Sachenrecht: Für Handelsstreitigkeiten. Steuerrecht: Für Einsprüche und Klagen. Strafrecht: Für Vorwürfe gegen Geschäftsführer. Daten-Rechtsschutz: Für DSGVO-Streitigkeiten.

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Kurze Antwort
Der Firmenrechtsschutz zahlt Anwalts- und Gerichtskosten bei Streitigkeiten Ihres Betriebs, etwa im Arbeitsrecht, bei Schadenersatz oder im Strafrecht. Streitigkeiten aus Verträgen mit Kunden oder Lieferanten sind nur mit einem zusätzlichen Vertragsrechtsschutz versichert. Wie im Privatbereich gilt meist eine Wartezeit von drei Monaten.
Die Allianz Generalvertretung Albert Klee in Dossenheim bei Heidelberg berät Arbeitgeber, Selbstständige und Geschäftsführer persönlich zum Firmenrechtsschutz, weil die richtigen Bausteine für Arbeitsrecht, Vertragsrecht und Strafrecht vom Geschäftsmodell abhängen.
Stand: 21.10.2026 · Allgemeine Information, keine individuelle Beratung · Albert Klee, Versicherungsvertreter (Reg.-Nr. D-P08Y-WGE61-73)
Versichert sind typischerweise Arbeitsrechtsstreitigkeiten mit Mitarbeitern, Schadenersatzforderungen, Verwaltungs- und Sozialgerichtsverfahren sowie die Verteidigung im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Fahrzeuge können über einen Verkehrsbaustein eingeschlossen werden. Den genauen Umfang bestimmen die gewählten Bausteine.
Ausführliche AntwortNur wenn ein Vertragsrechtsschutz vereinbart ist. Der Standard-Firmenrechtsschutz schließt Streit aus Verträgen mit Kunden und Lieferanten meist aus. Einige Versicherer bieten den Vertragsrechtsschutz für bestimmte Branchen und Umsatzgrößen als Zusatz an.
Ausführliche AntwortEin spezieller Strafrechtsschutz ist sinnvoll, wenn Geschäftsführer oder Mitarbeiter in Ermittlungsverfahren geraten können, etwa wegen Arbeitsunfällen, Umwelt- oder Steuerthemen. Er zahlt die Verteidigung schon im Ermittlungsverfahren. Der normale Rechtsschutz ist hier oft begrenzt.
Ausführliche AntwortJa, meist drei Monate für Arbeits- und Vertragsrecht. Für Schadenersatz und Strafrecht gilt oft keine Wartezeit. Streitigkeiten, deren Ursache vor Vertragsbeginn liegt, sind nicht versichert.
Für seine Tätigkeit im Unternehmen in der Regel ja, etwa im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Streitigkeiten des Geschäftsführers mit der eigenen Gesellschaft sind meist nicht versichert. Für persönliche Haftung gegenüber der Gesellschaft ist die D&O-Versicherung zuständig.
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