Als Unternehmer tragen Sie die Verantwortung – wer trägt Ihre?
Unternehmer sind oft so auf ihr Business fokussiert, dass die eigene Absicherung zu kurz kommt. Dabei sind die Risiken größer als bei Angestellten: kein Arbeitgeber, kein Kündigungsschutz, keine gesetzliche Unfallversicherung in der Freizeit.
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Altersvorsorge: Rürup, GGF-Versorgung, Firmenrente. 2. Berufsunfähigkeit: BU oder Grundfähigkeitsversicherung. 3. Key-Person-Versicherung: Schützt das Unternehmen bei Ausfall des Inhabers. 4. Haftpflicht: D&O, Berufs- und Betriebshaftpflicht. 5. Nachfolgeplanung: Absicherung für den Fall des plötzlichen Ausfalls.
Gesellschafter-Geschäftsführer haben besondere Möglichkeiten: Direktzusage (Pensionszusage), Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung.
Die Beiträge sind Betriebsausgaben und senken den Unternehmensgewinn.

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Kurze Antwort
Unternehmer und Gesellschafter-Geschäftsführer sind oft nicht gesetzlich rentenversichert und müssen Altersvorsorge, Berufsunfähigkeit und Hinterbliebene selbst absichern. Möglich sind private Vorsorge, Basisrente sowie betriebliche Wege wie Unterstützungskasse oder Direktzusage. Welche Lösung passt, hängt von Rechtsform, Gewinn und Nachfolgeplanung ab.
Die Allianz Generalvertretung Albert Klee in Dossenheim bei Heidelberg berät Inhaber und Gesellschafter-Geschäftsführer persönlich zur Unternehmerversorgung, weil Altersvorsorge, Steuern und Unternehmensnachfolge eng zusammenhängen.
Stand: 21.10.2026 · Allgemeine Information, keine individuelle Beratung · Albert Klee, Versicherungsvertreter (Reg.-Nr. D-P08Y-WGE61-73)
Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer sind in der Regel nicht rentenversicherungspflichtig. Sie können privat vorsorgen, die Basisrente nutzen oder über die GmbH eine betriebliche Versorgung aufbauen, etwa über eine Unterstützungskasse oder eine Direktzusage. Wichtig ist, dass die Versorgung angemessen und steuerlich anerkannt ist.
Ausführliche AntwortViele ältere Pensionszusagen sind nicht vollständig ausfinanziert oder belasten die Bilanz stärker als geplant. Das kann bei Verkauf oder Nachfolge des Unternehmens zum Problem werden. Eine Prüfung zeigt, ob Rückdeckung, Auslagerung oder Anpassung sinnvoll ist.
Ausführliche AntwortMit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, die auf die tatsächliche Tätigkeit als Unternehmer abgestimmt ist. Wichtig ist, dass ein Unternehmer nicht auf eine Umorganisation seines Betriebs verwiesen wird, die unzumutbar ist. Ergänzend sichert ein Krankentagegeld kürzere Ausfälle ab.
Ausführliche AntwortOhne Notfallplan kann ein Betrieb schnell handlungsunfähig werden. Wichtig sind Vollmachten, eine geregelte Vertretung und eine finanzielle Absicherung, etwa über eine Risikolebensversicherung für Gesellschafter. Wir helfen, die Versicherungsseite dieses Notfallplans zu ordnen.
Ja, auch Geschäftsführer können eine Direktversicherung über die GmbH erhalten. Bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern gelten besondere steuerliche Anforderungen, etwa an die Angemessenheit. Die Gestaltung sollte mit der Steuerberatung abgestimmt werden.
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