Maßgeschneiderte Lösungen für Kommunen und Gemeinden.
Kommunen haben besondere Versicherungsbedürfnisse: öffentliche Gebäude, kommunale Fahrzeuge, Haftung gegenüber Bürgern und ehrenamtliche Mandatsträger. Wir sind auf die Beratung von Kommunen spezialisiert.
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Verkehrssicherungspflicht: Haftung bei Unfällen auf öffentlichen Wegen, Spielplätzen, Schwimmbädern.
Gebäudeschäden: Rathäuser, Schulen, Kindergärten, Sporthallen. Dienstfahrzeuge: Kommunaler Fuhrpark. Veranstaltungen: Feste, Märkte, Sportevents. Cyberkriminalität: Angriffe auf kommunale IT-Systeme.
Kommunale Haftpflicht, Gebäudeversicherung für öffentliche Liegenschaften, Flottenversicherung für Dienstfahrzeuge, Veranstaltungshaftpflicht, Cyber-Schutz für kommunale IT, Dienstunfallversicherung für Beamte.

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Kurze Antwort
Kommunen, kommunale Betriebe und Vereine brauchen eine Haftpflicht, die ihre besonderen Pflichten abdeckt, etwa die Verkehrssicherung auf Straßen, Spielplätzen und Sportstätten. Dazu kommen Gebäude- und Inhaltsversicherung für öffentliche Gebäude und eine Absicherung der Verantwortlichen. Viele Risiken lassen sich in Rahmenverträgen bündeln.
Die Allianz Generalvertretung Albert Klee in Dossenheim bei Heidelberg berät Kommunen, Zweckverbände und Vereine in der Region persönlich zu ihrem Versicherungsschutz, weil Verkehrssicherungspflichten und ehrenamtliche Verantwortung besondere Lösungen erfordern.
Stand: 21.10.2026 · Allgemeine Information, keine individuelle Beratung · Albert Klee, Versicherungsvertreter (Reg.-Nr. D-P08Y-WGE61-73)
Ja, jeder Verein mit Veranstaltungen, Mitgliedern oder eigenem Gelände sollte eine Vereinshaftpflicht haben. Sie zahlt, wenn bei Vereinsaktivitäten Dritte zu Schaden kommen. Ohne sie haftet der Verein und unter Umständen der Vorstand.
Ausführliche AntwortKommunen müssen Straßen, Wege, Spielplätze und öffentliche Gebäude so unterhalten, dass niemand zu Schaden kommt, soweit das zumutbar ist. Verletzt eine Kommune diese Pflicht, haftet sie für die Folgen. Eine kommunale Haftpflicht schützt vor diesen Ansprüchen.
Ausführliche AntwortViele Ehrenamtliche sind über die gesetzliche Unfallversicherung oder über Sammelverträge der Länder geschützt. Baden-Württemberg hat dafür eigene Rahmenverträge. Ein eigener Vereinsschutz schließt Lücken, die diese Verträge offen lassen.
Ausführliche AntwortEhrenamtliche Vorstände haften gegenüber dem Verein bei geringer Vergütung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Gegenüber Dritten und Behörden, etwa bei Steuern, können sie trotzdem in Anspruch genommen werden. Eine D&O-Versicherung für den Vorstand bietet zusätzlichen Schutz.
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist die Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte. Sie zahlt, wenn ein Beamter wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wird. Gerade junge Beamte haben dann oft nur geringe Ansprüche.
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