Recht haben und Recht bekommen – zwei verschiedene Dinge.
Ein Gerichtsverfahren kostet schnell 5.000-20.000 €. Ohne Rechtsschutzversicherung überlegen viele Menschen, ob sie sich das leisten können – und verzichten auf ihr gutes Recht.
Persönliche Beratung gewünscht?
Kostenlos & unverbindlich
Persönlich auf Ihre Situation zugeschnitten · Sofort per E-Mail
Privatrechtsschutz: Streitigkeiten mit Nachbarn, Käufen, Verträgen.
Berufsrechtsschutz: Kündigung, Abmahnung, Gehaltsstreit. Verkehrsrechtsschutz: Unfälle, Bußgelder, Führerscheinentzug. Mietrechtsschutz: Mieterhöhung, Kündigung, Kaution.
Erstberatung: 190-250 €.
Gerichtsverfahren 1. Instanz: 3.000-8.000 €. Berufung: nochmal das Doppelte. Arbeitsrechtliche Kündigung: 2.000-5.000 €. Ohne Rechtsschutz bezahlen Sie das alles selbst.
150 € SB senkt den Beitrag um ca.
15-20%. Bei einem Gerichtsverfahren über 5.000 € sind 150 € SB verschmerzbar. Tipp: Manche Tarife bieten 0 € SB bei telefonischer Erstberatung.

Kostenlos & unverbindlich · Antwort innerhalb von 24 Stunden
Kurze Antwort
Eine Rechtsschutzversicherung zahlt Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten, wenn Sie Ihr Recht durchsetzen oder sich verteidigen müssen. Sie ist in Bausteine wie Privat, Beruf, Verkehr und Wohnen aufgeteilt. Für die meisten Bereiche gilt eine Wartezeit von drei Monaten, deshalb sollten Sie den Schutz vor einem Streit abschließen.
Die Allianz Generalvertretung Albert Klee in Dossenheim bei Heidelberg berät Angestellte, Mieter, Eigentümer und Autofahrer persönlich zur Rechtsschutzversicherung, weil die passenden Bausteine und die Wartezeiten darüber entscheiden, ob ein Streit versichert ist.
Stand: 21.10.2026 · Allgemeine Information, keine individuelle Beratung · Albert Klee, Versicherungsvertreter (Reg.-Nr. D-P08Y-WGE61-73)
Für viele Menschen ja, vor allem für Arbeitnehmer, Mieter und Autofahrer. Schon ein Streit über eine Kündigung oder einen Verkehrsunfall kann über mehrere Instanzen hohe Kosten verursachen. Mit Rechtsschutz können Sie Ihr Recht durchsetzen, ohne das Kostenrisiko selbst zu tragen.
Ausführliche AntwortDie allgemeine Wartezeit beträgt meist drei Monate ab Vertragsbeginn. Für Verkehrsrechtsschutz und Schadenersatzansprüche gilt oft keine Wartezeit. Streitigkeiten, deren Ursache vor Vertragsbeginn oder in der Wartezeit liegt, sind nicht versichert.
Ausführliche AntwortNicht versichert sind meist Streitigkeiten rund um Hausbau und Grundstückskauf, Kapitalanlagen, Scheidung und Erbschaft. Für Familien- und Erbrecht gibt es oft nur eine erste Beratung. Auch vorsätzliche Straftaten sind ausgeschlossen.
Ausführliche AntwortFür Arbeitnehmer mit Auto und Mietwohnung ist die Kombination aus Privat-, Berufs-, Verkehrs- und Mietrechtsschutz üblich. Eigentümer wählen statt Mietrechtsschutz den Rechtsschutz für Eigentümer. Wer kein Auto hat, kann auf Verkehrsrechtsschutz verzichten.
Ja, Sie haben grundsätzlich freie Anwaltswahl. Viele Versicherer empfehlen Partneranwälte und gewähren dafür manchmal Vorteile bei der Selbstbeteiligung. Verpflichtet sind Sie dazu nicht.
Ja, wenn Berufsrechtsschutz vereinbart ist und die Wartezeit abgelaufen war. Versichert sind dann Anwalts- und Gerichtskosten für die Kündigungsschutzklage. In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht zahlt jede Seite ihren Anwalt selbst, deshalb ist der Schutz hier besonders wertvoll.
Persönlich beraten lassen, kostenlos und unverbindlich:
Kostenlos, unverbindlich und ehrlich – so wie Versicherung sein sollte.