Ihr Hund beißt? Sie haften – unbegrenzt.
Ein Hundebiss kann Schadenersatzforderungen von 100.000 € und mehr nach sich ziehen. In 6 Bundesländern ist die Hundehaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben. Aber auch wo sie freiwillig ist: Ohne Hundehaftpflicht riskieren Sie Ihre finanzielle Existenz.
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Hundehalter haften nach § 833 BGB verschuldensunabhängig – auch wenn der Hund noch nie auffällig war.
Typische Schäden: Hundebiss (Arztkosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall): 10.000-150.000 €. Hund verursacht Verkehrsunfall: 50.000-500.000 €. Hund beschädigt fremdes Eigentum: 500-10.000 €.
Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen.
In Baden-Württemberg freiwillig, aber dringend empfohlen! In einigen Bundesländern Pflicht nur für Listenhunde.
Ab 50-80 €/Jahr – eine der günstigsten Versicherungen überhaupt.
Deckung: mind. 5 Mio. € Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden, Mietsachschäden (Mietwohnung!), ungewollter Deckakt.

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Kurze Antwort
Hunde- und Pferdehalter haften für Schäden ihres Tieres auch dann, wenn sie selbst keine Schuld trifft. Die Privathaftpflicht deckt diese Tiere nicht ab, dafür brauchen Sie eine eigene Tierhalterhaftpflicht. Sie zahlt Personen-, Sach- und Vermögensschäden und wehrt unberechtigte Forderungen ab.
Die Allianz Generalvertretung Albert Klee in Dossenheim bei Heidelberg berät Hunde- und Pferdehalter in der Region persönlich zur Tierhalterhaftpflicht, weil die Halterhaftung unbegrenzt ist und ein einziger Unfall existenzbedrohend werden kann.
Stand: 21.10.2026 · Allgemeine Information, keine individuelle Beratung · Albert Klee, Versicherungsvertreter (Reg.-Nr. D-P08Y-WGE61-73)
In Baden-Württemberg gibt es keine allgemeine Pflicht für alle Hunde. Für Hunde, die als gefährlich gelten, gelten besondere Regeln. Unabhängig davon haften Sie als Halter unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, deshalb ist die Versicherung für jeden Hund sinnvoll.
Ausführliche AntwortIn vielen Tarifen ja, wenn das Fremdreiterrisiko eingeschlossen ist. Achten Sie darauf, dass auch Schäden der Reitbeteiligung selbst versichert sind. Fragen Sie im Zweifel konkret nach, bevor jemand anderes Ihr Pferd reitet.
Ausführliche AntwortDie Hundehaftpflicht zahlt Schäden, die Ihr Hund anderen Menschen, Tieren oder fremden Sachen zufügt. Dazu gehören zum Beispiel Behandlungskosten nach einem Biss oder Schäden an einem Auto nach einem Unfall. Unberechtigte Forderungen wehrt die Versicherung für Sie ab.
Ausführliche AntwortJa, in der Regel schon. Katzen und andere zahme Kleintiere sind über die Privathaftpflicht mitversichert. Eine eigene Tierhalterhaftpflicht brauchen Sie nur für Hunde und Pferde.
Viele Hundehaftpflicht-Tarife schließen den nicht gewerbsmäßigen Hüter ein. Dann sind Schäden versichert, die der Hund verursacht, während Freunde oder Nachbarn auf ihn aufpassen. Bei gewerblichen Hundesittern gelten oft andere Regeln.
Ja, die Haftung beginnt mit dem ersten Tag, an dem der Hund bei Ihnen lebt. Gerade junge Hunde sind ungestüm und verursachen leicht Schäden. Schließen Sie die Versicherung deshalb vor dem Einzug ab.
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