Starkregen, Hochwasser, Erdrutsch – die unterschätzte Gefahr.
Die Diskussion um eine Elementarversicherungspflicht in Deutschland zeigt: Naturgefahren betreffen JEDEN. Nur 52% der Gebäude in Deutschland sind elementarversichert – eine gefährliche Lücke.
Persönliche Beratung gewünscht?
Kostenlos & unverbindlich
Persönlich auf Ihre Situation zugeschnitten · Sofort per E-Mail
Hochwasser und Überschwemmung, Starkregen und Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch und Erdsenkung, Schneedruck und Lawinen, Vulkanausbruch.
NICHT versichert: Sturmflut (Küstengebiete), Grundwasseranstieg (in manchen Tarifen).
Starkregen kann ÜBERALL auftreten – auch fernab von Flüssen.
In ZÜRS Zone 1 (geringstes Risiko) passieren 50% aller Elementarschäden durch Starkregen. Ein einziger Starkregenevent kann Schäden von 50.000-200.000 € verursachen.
Zone 1: Geringes Risiko (92% aller Gebäude).
Zone 2: Hochwasser statistisch alle 100 Jahre. Zone 3: Alle 10-100 Jahre. Zone 4: Alle 10 Jahre oder häufiger. Aber: ZÜRS bezieht sich nur auf Flusshochwasser – Starkregen-Risiko besteht überall!
Zone 1: ab 50-150 €/Jahr als Zusatz zur Gebäudeversicherung.
Zone 2: 150-400 €/Jahr. Zone 3: 400-1.000 €/Jahr. Zone 4: Individuell, ggf. mit Selbstbehalt. Im Vergleich zu möglichen Schäden von 100.000 €+ eine minimale Investition.

Kostenlos & unverbindlich · Antwort innerhalb von 24 Stunden
Kurze Antwort
Die Elementarversicherung schützt Haus und Hausrat vor Schäden durch Naturgefahren wie Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdrutsch, Schneedruck und Erdbeben. Sie ist kein eigener Vertrag, sondern ein Zusatzbaustein zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung. Ohne diesen Baustein zahlen beide Versicherungen bei solchen Schäden nicht.
Die Allianz Generalvertretung Albert Klee in Dossenheim bei Heidelberg berät Eigentümer und Mieter an Bergstraße und Neckar persönlich zum Elementarschutz, weil Starkregen auch in Hanglagen und fernab von Flüssen große Schäden anrichten kann.
Stand: 21.10.2026 · Allgemeine Information, keine individuelle Beratung · Albert Klee, Versicherungsvertreter (Reg.-Nr. D-P08Y-WGE61-73)
Ja, in den meisten Fällen. Starkregen kann überall auftreten und Keller oder Erdgeschoss in kurzer Zeit fluten. Gerade solche Schäden durch Oberflächenwasser und Rückstau sind nur mit Elementarschutz versichert.
Ausführliche AntwortElementarschäden sind Schäden durch Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Sturm und Hagel gehören nicht dazu, sie sind bereits in der normalen Wohngebäude- und Hausratversicherung enthalten.
Ausführliche AntwortIn den meisten Fällen ja. Die Versicherer ordnen Adressen in Gefährdungsklassen ein, die den Beitrag und manchmal die Selbstbeteiligung bestimmen. Nur in wenigen sehr gefährdeten Lagen ist der Schutz schwer oder nur mit Auflagen erhältlich.
Ausführliche AntwortNein, in der Regel nicht. Der Elementarschutz wird als Baustein zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung vereinbart. Sie können ihn meist auch nachträglich in einen bestehenden Vertrag einschließen.
Ja, meistens. Viele Tarife sehen für Elementarschäden eine feste oder prozentuale Selbstbeteiligung vor. Die Höhe hängt vom Tarif und von der Gefährdungsklasse ab.
Für Mieter ist der Elementarbaustein in der Hausratversicherung sinnvoll, vor allem im Erdgeschoss und mit Kellerräumen. Das Gebäude ist Sache des Vermieters, Ihre Möbel und Technik aber nicht.
Persönlich beraten lassen, kostenlos und unverbindlich:
Kostenlos, unverbindlich und ehrlich – so wie Versicherung sein sollte.