bAV: Pflicht, Chance und Wettbewerbsvorteil für Arbeitgeber.
Seit 2022 ist der Arbeitgeberzuschuss zur bAV gesetzlich vorgeschrieben. Doch die bAV ist weit mehr als eine Pflicht – sie ist ein strategisches Instrument zur Fachkräftebindung und bietet erhebliche Steuervorteile.
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Anspruch auf Entgeltumwandlung: Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch. Arbeitgeberzuschuss: Mindestens 15% auf den umgewandelten Betrag. Informationspflicht: Sie müssen Mitarbeiter über die bAV-Möglichkeiten informieren. Haftung: Bei fehlerhafter bAV-Durchführung haften Sie als Arbeitgeber.
Direktversicherung: Am einfachsten, ideal für KMU. Pensionsfonds: Flexible Anlage, für größere Unternehmen. Unterstützungskasse: Höhere Beiträge möglich, kein Insolvenzrisiko für MA. Pensionskasse: Ähnlich Direktversicherung, wird seltener. Direktzusage: Für Gesellschafter-Geschäftsführer interessant.
Beiträge bis 302 €/Monat steuer- und SV-frei (2026). Geringverdiener-Förderung: 30% Zuschuss für Mitarbeiter bis 2.575 € Brutto/Monat. Arbeitgeber spart SV-Beiträge auf umgewandelte Beträge.

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