Wechseln lohnt sich – wenn man es richtig macht.
Viele Menschen bleiben jahrelang bei derselben Versicherung, obwohl sie zu viel zahlen oder zu wenig Leistung bekommen. Ein Wechsel ist einfacher als gedacht – wenn Sie die Fristen kennen.
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Kfz-Versicherung: Stichtag 30. November, zum Jahresende. Privathaftpflicht: 3 Monate zum Vertragsende. Hausrat: 3 Monate zum Vertragsende. BU-Versicherung: VORSICHT – NICHT kündigen ohne Nachfolgevertrag! Krankenversicherung: GKV 2 Monate, PKV 3 Monate zum Versicherungsjahr.
Sie können jederzeit kündigen bei: Beitragserhöhung ohne Leistungsverbesserung, Schadenfall (nur Kfz, innerhalb 1 Monat), Umzug (Hausrat, Gebäude), Fahrzeugwechsel (Kfz). Die Sonderkündigung muss innerhalb von 1 Monat nach Kenntnis der Erhöhung erfolgen.
NIEMALS alte Versicherung kündigen bevor der neue Vertrag bestätigt ist! Besonders bei BU und Krankenversicherung: Wartezeiten, Gesundheitsprüfung und Vorerkrankungen können den Wechsel erschweren. Lassen Sie sich beraten – wir prüfen, ob ein Wechsel für Sie wirklich vorteilhaft ist.

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