Kurze Antwort
Hunde- und Pferdehalter haften für Schäden ihres Tieres auch dann, wenn sie selbst keine Schuld trifft. Die Privathaftpflicht deckt diese Tiere nicht ab, dafür brauchen Sie eine eigene Tierhalterhaftpflicht. Sie zahlt Personen-, Sach- und Vermögensschäden und wehrt unberechtigte Forderungen ab.
Die Allianz Generalvertretung Albert Klee in Dossenheim bei Heidelberg berät Kundinnen und Kunden aus Griesheim persönlich zum Thema Hunde- und Pferdehaftpflicht, weil die Halterhaftung unbegrenzt ist und ein einziger Unfall existenzbedrohend werden kann.
Stand: 21.10.2026 · Allgemeine Information, keine individuelle Beratung
Die Allianz Generalvertretung Albert Klee in Dossenheim bei Heidelberg berät Kundinnen und Kunden aus Griesheim persönlich zum Thema Hunde- und Pferdehaftpflicht. Termine sind vor Ort am Rathausplatz 7 in Dossenheim, per Video oder telefonisch unter 06221 866798 möglich. Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich.
In Baden-Württemberg gibt es keine allgemeine Pflicht für alle Hunde. Für Hunde, die als gefährlich gelten, gelten besondere Regeln. Unabhängig davon haften Sie als Halter unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, deshalb ist die Versicherung für jeden Hund sinnvoll.
In vielen Tarifen ja, wenn das Fremdreiterrisiko eingeschlossen ist. Achten Sie darauf, dass auch Schäden der Reitbeteiligung selbst versichert sind. Fragen Sie im Zweifel konkret nach, bevor jemand anderes Ihr Pferd reitet.
Die Hundehaftpflicht zahlt Schäden, die Ihr Hund anderen Menschen, Tieren oder fremden Sachen zufügt. Dazu gehören zum Beispiel Behandlungskosten nach einem Biss oder Schäden an einem Auto nach einem Unfall. Unberechtigte Forderungen wehrt die Versicherung für Sie ab.
Ja, in der Regel schon. Katzen und andere zahme Kleintiere sind über die Privathaftpflicht mitversichert. Eine eigene Tierhalterhaftpflicht brauchen Sie nur für Hunde und Pferde.
Viele Hundehaftpflicht-Tarife schließen den nicht gewerbsmäßigen Hüter ein. Dann sind Schäden versichert, die der Hund verursacht, während Freunde oder Nachbarn auf ihn aufpassen. Bei gewerblichen Hundesittern gelten oft andere Regeln.
Ja, die Haftung beginnt mit dem ersten Tag, an dem der Hund bei Ihnen lebt. Gerade junge Hunde sind ungestüm und verursachen leicht Schäden. Schließen Sie die Versicherung deshalb vor dem Einzug ab.
Persönliche Beratung, kostenlos: Termin buchen · WhatsApp · 06221 866798 · Rückruf anfragen
Allianz Generalvertretung Albert Klee, Rathausplatz 7, 69221 Dossenheim bei Heidelberg · Alle Fragen zu Hunde- und Pferdehaftpflicht