Kurze Antwort
Eine Rechtsschutzversicherung zahlt Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten, wenn Sie Ihr Recht durchsetzen oder sich verteidigen müssen. Sie ist in Bausteine wie Privat, Beruf, Verkehr und Wohnen aufgeteilt. Für die meisten Bereiche gilt eine Wartezeit von drei Monaten, deshalb sollten Sie den Schutz vor einem Streit abschließen.
Die Allianz Generalvertretung Albert Klee in Dossenheim bei Heidelberg berät Kundinnen und Kunden aus Abtsteinach persönlich zum Thema Rechtsschutzversicherung, weil die passenden Bausteine und die Wartezeiten darüber entscheiden, ob ein Streit versichert ist.
Stand: 21.10.2026 · Allgemeine Information, keine individuelle Beratung
Die Allianz Generalvertretung Albert Klee in Dossenheim bei Heidelberg berät Kundinnen und Kunden aus Abtsteinach persönlich zum Thema Rechtsschutzversicherung. Termine sind vor Ort am Rathausplatz 7 in Dossenheim, per Video oder telefonisch unter 06221 866798 möglich. Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich.
Für viele Menschen ja, vor allem für Arbeitnehmer, Mieter und Autofahrer. Schon ein Streit über eine Kündigung oder einen Verkehrsunfall kann über mehrere Instanzen hohe Kosten verursachen. Mit Rechtsschutz können Sie Ihr Recht durchsetzen, ohne das Kostenrisiko selbst zu tragen.
Die allgemeine Wartezeit beträgt meist drei Monate ab Vertragsbeginn. Für Verkehrsrechtsschutz und Schadenersatzansprüche gilt oft keine Wartezeit. Streitigkeiten, deren Ursache vor Vertragsbeginn oder in der Wartezeit liegt, sind nicht versichert.
Nicht versichert sind meist Streitigkeiten rund um Hausbau und Grundstückskauf, Kapitalanlagen, Scheidung und Erbschaft. Für Familien- und Erbrecht gibt es oft nur eine erste Beratung. Auch vorsätzliche Straftaten sind ausgeschlossen.
Für Arbeitnehmer mit Auto und Mietwohnung ist die Kombination aus Privat-, Berufs-, Verkehrs- und Mietrechtsschutz üblich. Eigentümer wählen statt Mietrechtsschutz den Rechtsschutz für Eigentümer. Wer kein Auto hat, kann auf Verkehrsrechtsschutz verzichten.
Ja, Sie haben grundsätzlich freie Anwaltswahl. Viele Versicherer empfehlen Partneranwälte und gewähren dafür manchmal Vorteile bei der Selbstbeteiligung. Verpflichtet sind Sie dazu nicht.
Ja, wenn Berufsrechtsschutz vereinbart ist und die Wartezeit abgelaufen war. Versichert sind dann Anwalts- und Gerichtskosten für die Kündigungsschutzklage. In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht zahlt jede Seite ihren Anwalt selbst, deshalb ist der Schutz hier besonders wertvoll.
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